Einführung und Verpflichtung des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin durch den Altersvorsitzenden
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird in einer feierlichen Zeremonie in das Amt eingeführt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 3 GO NW wird der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin von dem Altersvorsitzenden in feierlicher Form eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, indem der Bezirksbürgermeister/die Bezirksbürgermeisterin sein/ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekundet:
“Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung: “So wahr mir Gott helfe.“
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Worum geht es?
Der neu gewählte Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird in einer feierlichen Zeremonie in das Amt eingeführt.
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Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 23.2.2026