Vorlage·B 06/0121/WP16·2. Juli 2014

Entsendung eines Mitgliedes für den Beirat der Unterstützungseinrichtung AKREKA GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 10 des Gesellschaftsvertrags

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Mitglied des Stadtrates soll in den Beirat der Unterstützungseinrichtung AKREKA GmbH entsandt werden, die sich um die Altersversorgung von Verkehrsbetrieben kümmert.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der AKREKA GmbH vor, den Vorsitzenden des ASEAG-Aufsichtsrates in den Beirat der AKREKA GmbH zu wählen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Unternehmensgegenstand der Unterstützungskasse als selbstständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruchist die Gewährung von Ruhegeldern und Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Betriebsangehörige der ASEAG und deren Tochterunternehmen ESBUS, sowie die entsprechende Vermögensverwaltung.

Alleinige Gesellschafterin ist die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (ASEAG).

Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrags der AKREKA vom 05.12.1940, zuletzt geändert am 08.10.2012, gehören dem Beirat (als Überwachungsorgan der Geschäftsführung) mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind 2 ASEAG-Betriebsangehörige (Betriebsratsmitglieder) als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht vorgesehen. Scheidet ein Arbeitnehmervertreter aus dem Betriebsrat aus, scheidet er auch aus dem Beirat aus.

Die Wahl der Beiratsmitglieder obliegt gesellschaftsvertragsgemäß allein der AKREKA- Gesellschafterversammlung und somit der ASEAG als alleiniger Gesellschafterin. Im AKREKA Gesellschaftsvertrag ist für die Stadt Aachen weder ein Entsendungsrecht, noch ein Recht zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen enthalten.

In der Vergangenheit wurde neben Vorstandsmitgliedern der ASEAG, bzw. dem Alleinvorstand und einem Mitarbeiter der ASEAG, der Vorsitzende des ASEAG-Aufsichtsrates gewählt.

In der abgelaufenen Wahlperiode war – als Vorsitzender des ASEAG Aufsichtsrates - folgender Vertreter der Stadt Aachen im Beirat der AKREKA GmbH:

Ratsherr Heiner Höfken (SPD)ASEAG AR-Vorsitzender gewählt von der AKREKA-GV

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Worum geht es?

Ein Mitglied des Stadtrates soll in den Beirat der Unterstützungseinrichtung AKREKA GmbH entsandt werden, die sich um die Altersversorgung von Verkehrsbetrieben kümmert.

Projekt

Vertretung im AKREKA-Beirat

Auch: AKREKA-Entsendung

Kategorien

WirtschaftRatsbetrieb

Schlagworte

BetriebsrenteVerkehrsunternehmenGremienbesetzung

Betroffene Gruppen

StadtratBeschäftigte im ÖPNV

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Beteiligungscontrolling
Geändert
23.2.2026
Technische Details