Entsendung eines Mitgliedes für den Beirat der Unterstützungseinrichtung AKREKA GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 10 des Gesellschaftsvertrags
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Mitglied des Stadtrates soll in den Beirat der Unterstützungseinrichtung AKREKA GmbH entsandt werden, die sich um die Altersversorgung von Verkehrsbetrieben kümmert.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat schlägt der Gesellschafterversammlung der AKREKA GmbH vor, den Vorsitzenden des ASEAG-Aufsichtsrates in den Beirat der AKREKA GmbH zu wählen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unternehmensgegenstand der Unterstützungskasse als selbstständige Versorgungseinrichtung ohne Rechtsanspruchist die Gewährung von Ruhegeldern und Unterstützungsleistungen an aktive und ehemalige Betriebsangehörige der ASEAG und deren Tochterunternehmen ESBUS, sowie die entsprechende Vermögensverwaltung.
Alleinige Gesellschafterin ist die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (ASEAG).
Gem. § 10 des Gesellschaftsvertrags der AKREKA vom 05.12.1940, zuletzt geändert am 08.10.2012, gehören dem Beirat (als Überwachungsorgan der Geschäftsführung) mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder an. Daneben sind 2 ASEAG-Betriebsangehörige (Betriebsratsmitglieder) als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht vorgesehen. Scheidet ein Arbeitnehmervertreter aus dem Betriebsrat aus, scheidet er auch aus dem Beirat aus.
Die Wahl der Beiratsmitglieder obliegt gesellschaftsvertragsgemäß allein der AKREKA- Gesellschafterversammlung und somit der ASEAG als alleiniger Gesellschafterin. Im AKREKA Gesellschaftsvertrag ist für die Stadt Aachen weder ein Entsendungsrecht, noch ein Recht zur Unterbreitung von Wahlvorschlägen enthalten.
In der Vergangenheit wurde neben Vorstandsmitgliedern der ASEAG, bzw. dem Alleinvorstand und einem Mitarbeiter der ASEAG, der Vorsitzende des ASEAG-Aufsichtsrates gewählt.
In der abgelaufenen Wahlperiode war – als Vorsitzender des ASEAG Aufsichtsrates - folgender Vertreter der Stadt Aachen im Beirat der AKREKA GmbH:
Ratsherr Heiner Höfken (SPD)ASEAG AR-Vorsitzender gewählt von der AKREKA-GV
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Ein Mitglied des Stadtrates soll in den Beirat der Unterstützungseinrichtung AKREKA GmbH entsandt werden, die sich um die Altersversorgung von Verkehrsbetrieben kümmert.
Projekt
Vertretung im AKREKA-Beirat
Auch: AKREKA-Entsendung
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Beteiligungscontrolling
- Geändert
- 23.2.2026