Vorlage·B 06/0123/WP16·2. Juli 2014

Entsendung von vier Vertretern in den Aufsichtsrat der Aachener Verkehrsverbund GmbH gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der Aachener Verkehrsverbund organisiert den Nahverkehr in der Region. Vier städtische Vertreter im Aufsichtsrat werden neu entsandt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat benennt die folgenden 3 Personen und ihre Vertreter zur Bestellung in den Aufsichtsrat der

AVV GmbH durch die AVV Zweckverbandsversammlung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine

Person als 1. stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der AVV GmbH benannt wird.

Daneben benennt der Rat eine 4. Person und dessen Vertreter mit besonderem Fachverstand auf dem

Gebiet des ÖPNV. Dieser Vertreter gehört weder der Verwaltung noch der Vertretungskörperschaft einesVerbandsmitglieds an.

Mitglieder :

  1. ______________________________

(OBM oder Vertreter)

  1. ______________________________
  2. ______________________________
  3. ______________________________

(kein Angehöriger der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds)

Stellvertreter :

  1. ______________________________
  2. ______________________________
  3. ______________________________
  4. ______________________________

(kein Angehöriger der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft eines Verbandsmitglieds)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 21 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat der AVV GmbH aus mindestens

12 und höchstens 16 stimmberechtigten Mitgliedern.

Gem. § 21 Abs. 1 S.2 bestellt der AVVZweckverband für die Stadt Aachen als Verbandsmitglied drei stimmberechtigte Mitglieder für den Aufsichtsrat der AVV GmbH und auf Wunsch ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied, das nicht der Verwaltung oder der Vertretungskörperschaft der Stadt Aachen angehört und über besondere Fachkunde auf dem Gebiet des ÖPNV verfügt. Gem. § 113 Abs. 2 GO NRW muss der OBM (oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter) dazuzählen.

Gemäß einer Rotationsvereinbarung in der GeschO des Aufsichtsrates der AVV GmbH wechselt der Aufsichtsratsvorsitz bzw. die Stellvertretung alle 2,5 Jahre. In der 71. Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 25.09.2012 wurde mehrheitlich beschlossen, das Rotationsverfahren bis zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung nach der Kommunalwahl 2014 auszusetzen. Der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende und seine beiden Stellvertreter wurden bis zur konstituierenden Sitzung 2014 im Amt bestätigt. Der Stadt Aachen steht gem. o.a. Rotationsvereinbarung nach der Kommunalwahl 2014 die Position des 1. stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden zu. Der AR-Vorsitzende und seine Stellvertreter sind aus den Aufsichtsratsmitgliedern der AVV GmbH zu wählen.

In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen als Vertreter der Stadt Aachen im

Aufsichtsrat benannt:

Mitglieder:

  1. Ratsfrau Gaby Breuer (CDU)
  2. Gisela Nacken, Beigeordnete
  3. Ratsherr Hans Heiner März (SPD)

Als Vertreter der Stadt mit besonderer Fachkunde war benannt:

  1. Herr Michael Carmincke, Vorstand ASEAG

Stellvertreter:

  1. Ratsherr Achim Ferrari (Grüne)
  2. Uwe Müller, FB 61
  3. Arno Krott, sachk. Bürger

Als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied mit besonderer Fachkunde war benannt:

  1. Herr Hermann Paetz, Leitung Center-Verkehr ASEAG

Ratsfrau Gaby Breuer war 2. Stellvertreterin des Aufsichtsratsvorsitzenden.

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Worum geht es?

Der Aachener Verkehrsverbund organisiert den Nahverkehr in der Region. Vier städtische Vertreter im Aufsichtsrat werden neu entsandt.

Projekt

Aufsichtsrat AVV

Auch: AVV, Aachener Verkehrsverbund

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVGesellschaftsrechtAufsichtsratsbesetzung

Betroffene Gruppen

FahrgästeEinwohner

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Beteiligungscontrolling
Geändert
23.2.2026
Technische Details