Vorlage·FB 61/1151/WP16·2. Juli 2014

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 484 - Oligsbendengasse - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein bestehender Bebauungsplan für ein Gebiet in der Innenstadt soll aufgehoben werden, da er nicht mehr benötigt wird.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 484 – Oligsbendengasse – zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 484 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage

FB 61/0121/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage

ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 nach dem entsprechenden Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.05.2010 für den Bebauungsplan Nr. 484 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.02.2014 bis 21.03.2014 statt.

Seitens der Öffentlichkeitund der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine für das Verfahren wesentlichen Anregungen zur Aufhebung vorgebracht; in einem Schreiben wurden nicht abwägungsrelevante Fragen zum Verfahren gestellt, die zwischenzeitlich beantwortet wurden.

Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde über den Verfahrensverlaufin ihrer Sitzung am 14.05.2014 informiert, der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2014.

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 484 – Oligsbendengasse – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweggem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein bestehender Bebauungsplan für ein Gebiet in der Innenstadt soll aufgehoben werden, da er nicht mehr benötigt wird.

Projekt

Aufhebung Bebauungsplan Oligsbendengasse

Auch: B-Plan 484, Durchführungsplan Oligsbendengasse

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanaufhebungPlanungsrecht

Betroffene Gruppen

AnwohnerGewerbetreibende

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details