Besetzungsvorschlag für die von der Stadt zu stellenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs- Aktiengesellschaft - ASEAG - gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 10 der Satzung der ASEAG
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Die ASEAG ist für den öffentlichen Nahverkehr und Mobilitätskonzepte in der Region zuständig. Die städtischen Aufsichtsratsmitglieder werden neu benannt.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat schlägt der ASEAG Hauptversammlung folgende drei Vertreter zur Wahl in den Aufsichtsrat vor:
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Daneben wird wiederum gem. §10 Abs. 2 der ASEAG-Satzung die Entsendung des Oberbürgermeisters (oder eines von ihm entsandten Beamten/Angestellten der Verwaltung) durch die E.V.A. GmbH erfolgen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Unternehmensgegenstand der ASEAG ist gem. der Unternehmenssatzung
-der Bau, der Erwerb und der Betrieb von Straßenbahnen, Obuslinien und Omnibuslinien sowie Eisenbahnen zur Personen- und Güterbeförderung in der Region Aachen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten;
-der Bau und die Bewirtschaftung von Parkhäusern und Parkplätzen und
-die Erprobung alternativer Antriebsformen und Mobilitätskonzepte zum Betrieb von Straßenbahnen, Obuslinien, Omnibuslinien und Eisenbahnen zur Personen- und Güterbeförderung und die Beteiligung an Gesellschaften mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck.
Schwerpunkte im Geschäftsbetrieb der ASEAG sind der Betrieb von Omnibuslinien zur Personenbeförderung in der StädteRegion und die Erprobung alternativer Antriebsformen und Mobilitätskonzepte im kleineren Umfang und im laufenden Betrieb. Der Bereich der Parkraumbewirtschaftung wird vom Tochterunternehmen APAG wahrgenommen und die Teilnahme an der Ausschreibung von SPNV-Leistungen (Euregiobahn) auf dem Gebiet des AVV soll mittels eines Joint Venture umgesetzt werden.
Gem. § 10 Abs. 1 der ASEAG - Satzung besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern. Satzungsgemäß unterbreiten Stadt und StädteRegion Aachen der ASEAG - Hauptversammlung jeweils 3 Personenvorschläge für die Aufsichtsratswahl. Daneben entsendet die E.V.A. GmbH den OBM und den Städteregionsrat (oder einen jeweils von diesen vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten) direkt in den ASEAG-Aufsichtsrat. Vier Mandate werden im Übrigen nach Maßgabe des Betriebsverfassungsgesetzes an Arbeitnehmervertreter vergeben.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren folgende Personen auf Vorschlag der Stadt Aachen im Aufsichtsrat der ASEAG vertreten:
Mitglieder :
- Ratsherr Heiner Höfken, Aufsichtsratsvorsitzender (SPD)
- Ratsherr Roland Jahn (Grüne)
- Ratsherr Michael Janßen (CDU)
sowie Herr Oberbürgermeister Marcel Philipp als von der E.V.A. GmbH entsandtes Aufsichtsratsmitglied.
Dokument
Projekt: Aufsichtsrat ASEAG
Zum ProjektDie Stadt Aachen bestellt Mitglieder für den Aufsichtsrat der ASEAG, die für den Betrieb von Buslinien und die Erprobung alternativer Mobilitätskonzepte in der Region Aachen zuständig ist.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs- Aktiengesellschaft (ASEAG)FB 20/0312/WP17 · 18. Nov. 2020
KI-Analyse
Worum geht es?
Die ASEAG ist für den öffentlichen Nahverkehr und Mobilitätskonzepte in der Region zuständig. Die städtischen Aufsichtsratsmitglieder werden neu benannt.
Projekt
Aufsichtsrat ASEAG
Auch: ASEAG, Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Beteiligungscontrolling
- Geändert
- 23.2.2026