Vorlage·FB 01/0007/WP17·3. September 2014
Wahl des bzw. der stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses
Inhalt
Beratungsfolge
Entscheidung
1 BeratungErläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
ohne
Erläuterungen
Erläuterungen:
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Oberbürgermeister
Nach § 57 Abs. 3 GO NW wählt der Hauptausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden.
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Kategorien
Ratsbetrieb
Schlagworte
GremienarbeitVorsitz
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026