Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 442 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Blondelstraße zwischen Peterstraße und Parkhauszufahrthier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Warum ein Bebauungsplan in der Blondelstraße aufgehoben wird – und was das für die zukünftige Nutzung des Bereichs bedeutet.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 442 zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 442 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Blondelstraße zwischen Peterstraße und Parkhauszufahrt gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/0207/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2010 nach dem entsprechenden Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 01.09.2010 für den Durchführungsplan Nr. 442 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis 18.07.2014 statt.
Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen zur Aufhebung vorgebracht. Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 442 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Blondelstraße zwischen Peterstraße und Parkhauszufahrt gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
2 Straßen
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Worum geht es?
Warum ein Bebauungsplan in der Blondelstraße aufgehoben wird – und was das für die zukünftige Nutzung des Bereichs bedeutet.
Projekt
Aufhebung Durchführungsplan 442
Auch: D-Plan 442
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026