Beförderung städt. Beamtinnen und Beamten im Jahr 2014
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie die Stadt die Leistungen ihrer Beamtinnen und Beamten durch Beförderungen anerkennt – trotz angespannter Haushaltslage.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Information der Verwaltung über die zum 1.12.2014 stattfindende Beförderungsrunde zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Wie bereits in den vergangenen Jahren beabsichtigt die Verwaltung, die städtischen Beamtinnen und Beamten, die auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt sind und die persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, im Haushaltsjahr 2014 zu befördern.
Die städt. Beamtinnen und Beamte leisten wertvolle und gute Arbeit für die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen. Mit dem Ausspruch der Beförderungen trotz angespannter Haushaltslage möchte die Verwaltung zum Ausdruck bringen, dass die von der Beamtenschaft erbrachten guten Leistungen auch im Wege angemessener Besoldung anerkannt und gewürdigt werden sollen. Insbesondere ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass oftmals Beamte und tariflich Beschäftigte in gleichartigen höherwertigen Stellen eingesetzt sind. Tariflich Beschäftigte haben einen direkten Anspruch auf Eingruppierung gemäß übertragener Tätigkeit, Beamte müssen dagegen mitunter mehrjährige Wartezeiten bis zur Beförderung in Kauf nehmen, obwohl sie zum Teil gleiche Tätigkeiten verrichten. Diese empfundene „Ungleichbehandlung“ möchte die Verwaltung nicht auch noch durch Beförderungsbeschränkungen verstärken, solange der städt. Haushalt nicht eine andere Vorgehensweise zwingend erfordert.
In den vergangenen Jahren haben die Beamtinnen und Beamten über die ohnehin schon über die gesetzlichen Wartezeiten hinausgehenden städtischen Wartezeiten einen zusätzlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet, indem die Beförderungen erst im Dezember und nicht zu dem Zeitpunkt, an dem die individuellen Voraussetzungen vorliegen, ausgesprochen wurden.
Derzeit wird davon ausgegangen, dass im Jahr 2014 Beförderungsmaßnahmen für voraussichtlich 72 Beamtinnen und Beamte erfolgen können, sofern die persönlichen Voraussetzungen, die im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung bzw. zusätzlich im Bereich der Feuerwehr durch Nachweis vorgeschriebener Qualifizierungsmaßnahmen noch geprüft werden müssen, erfüllt sind.
Die Beförderungen verteilen sich wie folgt auf die Besoldungsgruppen:
Bes.Gr | Anzahl |
A 7 | 1 |
A 8 | 18 |
A 9mD | 7 |
A 10 | 8 |
A 11 | 22 |
A 12 | 7 |
A 13 gD | 7 |
A 13 h.D. | 1 |
A 14 | 1 |
Nachstehend wird in der Übersicht die Beförderungsstatistik ab 2008 dargestellt:
Jahr | Anzahl Verwaltung inkl. Eigenbetriebe | Anzahl Feuerwehr | Gesamt |
2008 | 99 | 13 | 112 |
2009 | 71 | 16 | 87 |
2010 | 67 | 23 | 90 |
2011 | 80 | 5 | 85 |
2012 | 58 | 64 | 125 |
2013 | 44 | 25 | 69 |
2014 | 53 | 19 | 72 |
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wie die Stadt die Leistungen ihrer Beamtinnen und Beamten durch Beförderungen anerkennt – trotz angespannter Haushaltslage.
Projekt
Beförderungen städtischer Beamter
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026