Vorlage·B 03/0010/WP17·22. Oktober 2014

Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für den Neuausbau der Erschließungsanlage "Prinzenhofstraße" von Jesuitenstraße bis einschl. Hausnr. 23 als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche)

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Prinzenhofstraße wurde als verkehrsberuhigter Bereich neu gestaltet – nun werden Anliegerbeiträge für die verbesserte Infrastruktur fällig.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die beigefügte Satzung zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Rat beschließt die beigefügte Satzung. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Prinzenhofstraße wurde im Jahr 2012 im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 mit anderem Straßenverlauf neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Straße insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.

Mit dem niveaugleichen Ausbau als „verkehrsberuhigter Bereich“(Mischfläche) mit Ausweisung durch Verkehrszeichen (Richtzeichen) 325.1 und 325.2 gemäß § 42 Abs. 2 Anlage 3 StVO ging eine Neuaufteilung der Verkehrsfläche einher.

Der Ausbau erfolgte teilweise in Asphalt, teilweise in Betonsteinplatten mit Granitvorsatz und teilweise in Basaltpflaster (Gesamtaufbau 65 cm). Durch eine dreireihige Rinnenausbildung werden die verschiedenen Materialien des niveaugleichen Ausbaus an mehreren Stellen begrenzt.

Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.

Im Rahmen der Baumaßnahme wurden Bodenscheinwerfer, Platz- und Straßenbeleuchtung neu installiert. Jedoch wird nur die Straßenbeleuchtung mit DIN-gerechten Leuchten mit in die beitragsfähigen Kosten einfließen.

Die Ausbaumaßnahme stellt eine Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NWin Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Nach § 4 Abs. 3 Ziff. 5 SBS sind für Verkehrsberuhigte Bereiche (Mischfläche) die anrechenbaren Breiten und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine besondere Satzung festzusetzen.

Für die Prinzenhofstraße im Bereich von Jesuitenstraße bis einschließlich Hausnummer 23 wird eine anrechenbare Breite von 7,00 m festgesetzt und der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand ist auf 70 v.H. festzusetzen, vergleichbar einer Anliegerstraße.


Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

2 Straßen

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Projekt: Ausbau Prinzenhofstraße

Zum Projekt
VerkehrUmsetzung beschlossen22. Okt. 2014 – 13. Nov. 20142 Vorlagen
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Worum geht es?

Die Prinzenhofstraße wurde als verkehrsberuhigter Bereich neu gestaltet – nun werden Anliegerbeiträge für die verbesserte Infrastruktur fällig.

Projekt

Ausbau Prinzenhofstraße

Kategorien

VerkehrStadtentwicklung

Schlagworte

VerkehrsberuhigungErschließungBeitragserhebung

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details