Einführung und Verpflichtung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
In Vertretung
(Dr. Barth)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW werden die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“
Mögliche Ergänzung:
„So wahr mir Gott helfe.“
(Bei wiedergewählten Bezirksvertretungsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)
Dokument
KI-Analyse
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
AbgeschlossenBezirk
HaarenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
- Geändert
- 23.2.2026