Vorlage·BA 3/0001/WP17·10. September 2014

Einführung und Verpflichtung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung durch den Bezirksbürgermeister

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

entfällt

In Vertretung

(Dr. Barth)

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NW werden die übrigen Bezirksvertretungsmitglieder von dem Bezirksbürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Die vorgeschriebene Verpflichtungsformel wird in der Weise vollzogen, in dem die Stellvertreter und die Bezirksvertretungsmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Erklärung bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können

wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze

beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

Mögliche Ergänzung:

„So wahr mir Gott helfe.“

(Bei wiedergewählten Bezirksvertretungsmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.)

Dokument

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

VerpflichtungBezirksvertretung

Betroffene Gruppen

Bezirksvertreter

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
B 3 - Bezirksamt Aachen-Haaren
Geändert
23.2.2026
Technische Details