Vorlage·FB 62/0002/WP17·27. August 2014

Benennung von drei Straßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich -

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Neue Straßen in Lichtenbusch: Drei Erschließungsstraßen im Neubaugebiet sollen nach heimischen Sträuchern benannt werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wal- heim, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Kesselstraße abgehende Haupterschließungsstraße „Holunderweg“ zu benennen.

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wal- heim, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Haupterschließungsstraße in westliche Richtung abgehende Erschließungsstraße „Schlehenweg“ zu benennen.

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Wal- heim, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Haupterschließungsstraße in nördliche Richtung abgehende Erschließungsstraße bis zur Raafstraße „Sanddornweg“ zu benennen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Zeit werden die Grundstücke im Bebauungsplan Nr. 855 – Lichtenbusch Innenbereich – durch ein gesetzliches Umlegungsverfahren neu geregelt. Mit dem Ausbau der Baustraßen soll Ende 2014 / Anfang 2015 begonnen werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist zur leichteren Auffindbarkeit der späteren Adressen (Straße und Hausnummer) eine Aufteilung in drei Straßenbereiche sinnvoll.

Es würden sich hier Straßennamen nach heimischen Sträuchern anbieten. Die Namen „Holunderweg“ und „Schlehenweg“ haben auch bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung am 10.03.1999 bei der Benennung des heutigen „Lichtenbuscher Weges“ zur Diskussion gestanden. Zudem gibt es in Oberforstbach bereits die Straßennamen Wacholderweg sowie Zedernweg, Kiefernweg und Tannenallee östlich der Monschauer Straße.

Aus den o.a. Gründen schlägt die Verwaltung vor, die im Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich - von der Kesselstraße abgehende Haupterschließungsstraße „Holunderweg“, die von der Haupterschließungsstraße in westliche Richtung abgehende Erschließungsstraße „Schlehenweg“ und die von der Haupterschließungsstraße in nördliche Richtung abgehende Erschließungsstraße bis zur Raafstraße „Sanddornweg“ zu benennen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Folgekos-ten (alt)

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

10 Straßen

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Worum geht es?

Neue Straßen in Lichtenbusch: Drei Erschließungsstraßen im Neubaugebiet sollen nach heimischen Sträuchern benannt werden.

Projekt

Straßennamen Lichtenbusch

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

StraßennamenNeubaugebietAdressierung

Betroffene Gruppen

Anwohner LichtenbuschGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Technische Details