Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern zu den Ausschussberatungen im Sinne einer Anhörung gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Sollen Einspruchsführer im Wahlprüfungsverfahren die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen direkt im Ausschuss zu erläutern?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn der Tagesordnungspunkte 5 und 6 und vor Eintreten in die Diskussion den jeweiligen Einspruchsführern Gelegenheit zu geben, ihren schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor dem Wahlprüfungsausschuss besteht kein originäres Rederecht der Beteiligten. Der Wahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zu geben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durch Beschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt in die Diskussion des Ausschusses zu geben.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Sollen Einspruchsführer im Wahlprüfungsverfahren die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen direkt im Ausschuss zu erläutern?
Projekt
Anhörung im Wahlprüfungsausschuss
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
RegulierungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026