Vorlage·FB 01/0013/WP17·28. August 2014

Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern zu den Ausschussberatungen im Sinne einer Anhörung gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Sollen Einspruchsführer im Wahlprüfungsverfahren die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen direkt im Ausschuss zu erläutern?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn der Tagesordnungspunkte 5 und 6 und vor Eintreten in die Diskussion den jeweiligen Einspruchsführern Gelegenheit zu geben, ihren schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor dem Wahlprüfungsausschuss besteht kein originäres Rederecht der Beteiligten. Der Wahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zu geben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durch Beschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt in die Diskussion des Ausschusses zu geben.

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Worum geht es?

Sollen Einspruchsführer im Wahlprüfungsverfahren die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen direkt im Ausschuss zu erläutern?

Projekt

Anhörung im Wahlprüfungsausschuss

Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

WahlprüfungAnhörungsrechtVerfahrensregeln

Betroffene Gruppen

WahlberechtigteEinspruchsführer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Technische Details