Einführung und Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
entfällt
Erläuterungen
Erläuterungen:
Formularbeginn
Die Ausschussmitglieder werden durch den Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet (§ 67 Abs. 3 GO NW). Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die Ausschussmitglieder ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden: „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“ Mögliche Ergänzung: „So wahr mir Gott helfe.“ (Bei wiedergewählten Ausschussmitgliedern genügt ein Hinweis auf den bereits früher geleisteten Eid bzw. eine bereits früher erfolgte Verpflichtung.) |
Dokument
KI-Analyse
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026