Vorlage·FB 50/0004/WP17·10. September 2014

Wahl des /der Vorsitzenden des Integrationsrates

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

ohne

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gem. § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n).

Gem. § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung.

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die die meisten der gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte. Bei Stimmengleichheit findet zwischen den Personen, welche die höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Gem. § 50 Abs. 5 GO NRW zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit.

Vor Beginn des Wahlverfahrens sind Stimmenzähler zu benennen.

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Kategorien

Ratsbetrieb

Schlagworte

IntegrationsratWahlverfahren

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Technische Details