Vorlage·FB 61/0052/WP17·13. November 2014

Sandhäuschen, Erschließung - Ausführungsbeschluss Straßenbau

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein neues Wohngebiet in Aachen erhält eine Baustraße, um die Erschließung der Grundstücke vorzubereiten und den Verkehr in angrenzenden Wohnvierteln zu entlasten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschusses den Ausführungsbeschluss für die Erstellung der Baustraßen und den späteren Endausbau im Neubaugebiet Sandhäuschen, B Plan 940 auf der Grundlage der Pläne 2011_024_LB1/ 2011_024_RQB1 und. 2011_024_L1/2011_024_RQ1 zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss für die Erstellung der Baustraßen und den späteren Endausbau im Neubaugebiet Sandhäuschen auf der Grundlage der Pläne 2011_024_LB1/ 2011_024_RQB1 und 2011_024_L1/2011_024_RQ1.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Für die Erschließung der neuen Bebauung auf dem Gebiet des Bebauungsplans Nr. 940 soll zunächst eine Baustraße angelegt werden, die die Erreichbarkeit der Grundstücke sichert und damit die angrenzenden Wohngebiete möglichst wenig mit Baustellenverkehr zur Errichtung der neuen Häuser beeinträchtigt.

Grundlage der vorliegenden Ausbauplanung ist o.g. Bebauungsplan.

Straßenraumgestaltung

Der Straßenraum soll wie in Wohngebieten üblich niveaugleich ausgebaut werden. Dabei wird auf separate Flächen für Gehwege und Fahrbahn verzichtet. Die öffentliche Fläche wird von allen gleichberechtigt und mit gegenseitiger Rücksicht genutzt.

Ausbauelemente

BaustraßeEndausbau

2cm Asphaltbeton (Deckschicht Baustraße)

14cm Drainasphalt

30cm Frostschutz 0/45

46 cmGesamtstärke

10 cm Betonsteinpflaster

3-5 cm Brechsand/Splitt 0/5

14cm Drainasphalt

30cm Frostschutz 0/45

58 cmGesamtstärke

Bauliche Umsetzung

Wie bei der Erschließung neuer Baugebiete üblich, werden zunächst Kanalisation und alle erforderlichen Versorgungsleitungen verlegt und die Baustraße auf der Grundlage der Ausführungsplanung für die endgültige Anlage erstellt. Beabsichtigt ist, diese Arbeiten ab dem 2. Quartal 2015 auszuführen.

Baukosten

Die Baukosten für die gesamte verkehrliche Erschließung betragen nach der aktuellen Kostenberechnung 567.000 €.

Entwässerung

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen (+/- 1 %) sind aus topographischen Gründen möglich. Die Randeinfassung erfolgt mit Betonbordsteinen. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Straßenabläufe in zu erstellende Kanäle.

Beleuchtung

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme eingerichtet.

Beitragsrechtliche Beurteilung

Die Baumaßnahme ist eine Ersterschließung und insofern gem. Baugesetzbuch beitragspflichtig.

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Umsetzung der Baumaßnahme wird mit Gesamtkosten i. H. v. 567.000 € gerechnet.

Von den Gesamtkosten werden 225.000,- € für die Baustraße und 380.000,- € für den Endausbau benötigt.

Mit dem Bau der Baustraße soll im zweiten Quartal des Haushaltsjahres 2015 begonnen werden.

Die Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 226.503,94 € und unter den konsumtiven PSP-Element 4-120102-502-6 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 21.600,- € eingeplant.

Da mit der Baustraße im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr begonnen wird, und die finanziellen Mittel nicht verausgabt werden, sollen diese per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2015 übertragen werden, so dass diese dort für den Bau der Baustraße zur Verfügung stehen.

Mit dem Endausbau der Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2017 begonnen werden.

Dort sind im Rahmen der mittelfristigen Haushaltsplanung unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-00600-300-1 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 364.800,- €und unter den konsumtiven PSP-Element 4-120102-502-6 „Sandhäuschen, Erschließung“ i. H. v. 34.200,- € eingeplant. Die Anpassung erfolgt haushaltsneutral im Rahmen der Veränderungsnachweisung.

Die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 940 löst eine Beitragspflicht nach §§ 127 ff Baugesetzbuch aus.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

226.503,94

226.503,94

364.800,00

364.800,00

595.200,00

595.200,00

Ergebnis

226.503,94

226.503,94

364.800,00

364.800,00

595.200,00

595.200,00

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2014

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

9.600,00

9.600,00

15.200,00

15.200,00

0

0

Abschreibungen

12.000,00

12.000,00

19.000,00

19.000,00

0

0

Ergebnis

21.600,00

21.600,00

34.200,00

34.200,00

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein neues Wohngebiet in Aachen erhält eine Baustraße, um die Erschließung der Grundstücke vorzubereiten und den Verkehr in angrenzenden Wohnvierteln zu entlasten.

Projekt

Erschließung Sandhäuschen

Auch: Sandhäuschen Erschließung

Kategorien

StadtentwicklungVerkehr

Schlagworte

WohnbauflächenErschließungsmaßnahmenStraßenbau

Betroffene Gruppen

Anwohner SandhäuschenBauherrenGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Neubau

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details