Vorlage·FB 45/0033/WP17·13. November 2014

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIhier Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Studentenwerk Aachen beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe für seine Kindertagesstätten.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätten des Studentenwerks Aachen AöR als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Studentenwerk Aachen AöR mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 18.07.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII für seine Kindertagesstätten. Für die Kindertagesstätten des Studentenwerks liegt eine eigene Satzung vor.

Das Studentenwerk Aachen ist seit 1971 mit der Kinderbetreuung befasst. Im Stadtgebiet unterhält das Studentenwerk aktuell vier etablierte Kindertagesstätten, in denen insgesamt 142 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen.

Die Betreuung der Kinder erfolgt durch Fachpersonal, darüber hinaus unterstützen Hilfskräfte, wie z. B. Praktikanten, die Arbeit.

Alle Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und sind bereits in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen.

Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung des Studentenwerkes Aachen AöR im Bereich der Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Das Studentenwerk Aachen beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe für seine Kindertagesstätten.

Projekt

Anerkennung Studentenwerk Kitas

Auch: Studentenwerk Aachen Kitas

Kategorien

Bildung

Schlagworte

TrägeranerkennungKindertagesbetreuungJugendhilfe

Betroffene Gruppen

Kinder von StudierendenEltern

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details