Vorlage·FB 45/0034/WP17·13. November 2014

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIhier Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V."

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine Kindertagesstätte wechselt die Rechtsform und beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 01.09.2014 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Kindertagesstätte besteht seit 2004 als Einzelunternehmen. Die Betriebsform der Kindertagesstätte wurde jetzt gewechselt. Am 02.10.2010 wurde der Verein "Kleine Sonne e. V." beim Amtsgericht Aachen als Verein angemeldet und ist neuer Träger der Kindertagesstätte "Kleine Sonne".

Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.

In der Einrichtung stehen zehn Vollzeitplätze für Kinder im Alter von einem bis zu drei Jahren werktags zwischen 08.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung der Kinder erfolgt vorrangig durch eine Sozialpädagogin und eine Erzieherin. Zusätzliche Unterstützung wird durch eine Mitarbeiterin im Freiwilligendienst, eine Erzieherin in der Ausbildung sowie eine Pädagogik-Studentin geleistet.

Der Verein "Kleine Sonne e. V." möchte mit seiner Kindertagesstätte nach Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden. Die Empfehlung der zuständigen Fachabteilung des FB 45 liegt vor.

Stellungnahme:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte "Kleine Sonne e. V." als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Eine Kindertagesstätte wechselt die Rechtsform und beantragt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Projekt

Anerkennung Kita Kleine Sonne

Auch: Kita Kleine Sonne e.V.

Kategorien

Bildung

Schlagworte

TrägeranerkennungKindertagesbetreuungJugendhilfe

Betroffene Gruppen

KleinkinderEltern

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details