Vorlage·FB 61/0087/WP17·2. Dezember 2014

Erweiterung der Infostandplätze in der Aachener Innenstadt;Eingabe vom 30.09.2014

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie viele Infostände dürfen in der Aachener Innenstadt gleichzeitig stehen? Die Stadt prüft die Möglichkeiten, mehr Plätze für öffentliche Präsentationen zu schaffen – und erklärt, warum einige Standorte nicht infrage kommen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Eingabe gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Per mail bittet ein Bürger darum, die Zahl der zugelassenen Plätze für Infostände innerhalb der Aachener Innenstadt zu erhöhen, um mehr Gruppen und Personen gleichzeitig die Möglichkeit der öffentlichen Präsentation ihrer Anliegen zu ermöglichen.

Das Aufstellen von Infoständen und Infomobilen auf gewidmeten öffentlichen Verkehrsflächen ist eine Benutzung der Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus (Mobilität) und stellt somit eine Sondernutzung nach §14a i.V.m. §18 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dar.

Die Stadt Aachen hat mit der „Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Aachen“ und in der daraufhin ergangenen Dienstanweisung zur vorgenannten Satzung Art und Umfang der genehmigungsfähigen Sondernutzungen zusammengefasst. Nach 1.3 der Dienstanweisung werden Wirtschaftswerbungen einschließlich Promotion-Aktionen als kommerzielle öffentliche Präsentationen generell nicht genehmigt. Nach 1.4c) werden nicht kommerzielle Infostände innerhalb des Alleenringes an folgenden Plätzen erlaubt:

Holzgraben - maximal 5 Stände gleichzeitig

Augustinerplatz - maximal 5 Stände

Willy-Brandt-Platz - maximal 5 Stände

Hansemannplatz - maximal 3 Stände

Hotmannspief - maximal 3 Stände.

Als Ausweichplatz für die Adventszeit und den dann aufgebauten Weihnachtsmarktständen (ab ca. Mitte November) auf dem Holzgraben und dem Willy-Brandt-Platz stehen für den Holzgraben Flächen für. ca. 2 Stände am Friedrich-Wilhelm-Platz (Nähe Deutsche Bank) und für die Fläche Willy-Brandt-Platz ca. 2 Stände am Kugelbrunnen zur Verfügung.

Außerhalb des Alleenrings können „nichtkommerzielle Informationsstände genehmigt werden, wenn sonstige öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Während der vom zuständigen Ministerium festgelegten Wahlkampfzeiten gelten die vorgenannten Einschränkungen für Informationsstände der Parteien bzw. der politischen Vereinigungen nicht, sofern keine sonstigen öffentlichen Belange entgegenstehen.“

In der Praxis ist der Standort Holzgraben die Stelle mit der höchsten Fußgängerfrequentierung und somit der mit Abstand interessanteste Infostandort. Ihm folgt der Willy-Brandt-Platz, während der Augustinerplatz, der Hansemannplatz sowie die Hotmannspief aufgrund der geringeren fußläufigen Frequentierung nur selten gewünscht und vergeben werden. Außerhalb des Alleenringes werden Infostanderlaubnisse an Organisationen mit meist lokal bezogenen Themen vergeben. Die Zahl von maximal 5 Ständen gleichzeitig kann sich reduzieren, wenn der erste Antragsteller z.B. durch Beantragung eines Infomobils oder eines anderen für die Information bedeutsamen Großfahrzeuges schon einen Großteil der noch freien Infofläche belegt.

Die Anregung besonders von zurückgewiesenen Antragstellern, die Zahl der zugelassenen Infostände im attraktiven Stadtzentrum zu erhöhen, ist bereits in der Vergangenheit wiederholt an die Verwaltung herangetragen worden. Aus den im nachfolgenden dargelegten Gründen wurden die auch wiederholt genannten Zusatzplätze zurückgewiesen bzw. nicht in die Dienstanweisung zur Sondernutzungssatzung aufgenommen:

Münsterplatz: An den für Infostände attraktiven Samstagen findet auf dem Münsterplatz der Biomarkt statt. Darüber hinaus ist in der stark genutzten Fußgängerachse zwischen Hartmannstraße / Ursulinerstraße und Krämerstraße ein großzügiger Straßenausschank gestattet, der keine Flächen für Infostände übrig lässt. Im weiteren Bereich bildet der Münsterplatz mit dem angrenzenden Dom das Welterbe, dessen historisch-kirchliches Erscheinungsbild nach übereinstimmender Einschätzung der Stadt sowie des Bistums Aachen nicht durch Informationsstände in seinem historischen Erscheinungsbild gestört werden soll.

Geldbrunnen: Die Fläche zwischen der Fahrgasse Ursulinerstraße mit freizuhaltenden Ladezeiten und dem Geldbrunnen reicht für das Aufstellen von Informationsständen einschließlich der einzuplanenden Wartebereiche für interessierte Fußgänger nicht aus.

Großkölnstraße, Platz vor oder gegenüber City-Kirche St. Nikolaus: Diese Fläche stand bis vor einigen Jahren für Informationsstände zur Verfügung. Aufgrund von Beschwerden des Bistums wurde diese Fläche aus der Dienstanweisung herausgenommen, weil sich wiederholt die Atmosphäre an den Infoständen mit der Pietät der angrenzenden City-Kirche nicht vereinbaren ließen.

Folgende weitere Standorte wurden in der Vergangenheit diskutiert, jedoch aus den beschriebenen Gründen nicht in die Dienstanweisung aufgenommen:

Friedrich-Wilhelm-Platz vor der Deutschen Bank: in diesem Bereich werden in der Vorweihnachtszeitzwei Ausweichstände für den wegen Weihnachtsmarkt wegfallenden Standtort Holzgraben zugelassen. Darüber hinaus wird der Friedrich-Wilhelm-Platz immer wieder zu großflächigen Sonderaktionen und als Ausweichfläche für den Wochenmarkt an Veranstaltungstagen auf dem Marktplatz genutzt. Die Freigabe einzelner Flächen für Infostände würde diese ganzheitliche Nutzung beeinträchtigen und die diesbezügliche Flexibilität stören.

Kugelbrunnen: Der Kugelbrunnen dient als Ausweichplatz in der Adventszeit (ab ca. Mitte November) fürdie Fläche Willy-Brandt-Platz, wo Weihnachtsmarktstände aufgebaut werden. Darüber hinaus ist in dennächsten Monaten weiterhin mit Baustellenverkehr zur Fertigstellung der Aquis Plaza zu rechnen. Schließlich werden sich mit der Eröffnung dieser Einkaufsmall die Fußgängerströme in einer Form verändern, die noch nicht abzuschätzen ist. Deshalb werden bis zur Eröffnung von Aquis Plaza und Bewertung der neuen Fußgängerbewegungsflächen keine Sondernutzungsflächen für Infostände aufgenommen.

Theaterplatz: Die Fußläufigkeit über den Theatervorplatz ist im Vergleich zur gegenüber liegenden

Geschäftszeile deutlich geringer. Das Theatergebäude stellt ein sehr interessantes Aachener Fotoobjektdar und sollte in diesem Rahmen nicht durch Infostände in seiner architektonischen Schönheit gestört werden.

Zusammenfassend ist das in der Dienstanweisung zur Sondernutzungssatzung enthaltene Standortpaket mit insgesamt 21 parallelen Infoständen durchaus angemessen, um auf die jeweiligen Belange öffentlichkeitswirksam aufmerksam zu machen. Das verständliche Interesse eines jeden Informierenden,möglichst zentral an Hauptfußgängerachsen die Bürger erreichen zu können, ist jedoch mit anderen Belangenwie z.B. verkehrlichen, historischen und städtebaulichen Aspekten abzuwägen. Als Ergebnis ist eine Erweiterungder Flächen an den genannten Stellen nicht geplant. Den Antragstellern sind die kaum genutzten, aberebenfalls interessanten Ausweichstandorte Hansemannplatz (überbreiter Gehweg zwischen Monheimsallee undAlexanderstraße) sowie Hotmannspief am Denkmal als zu überprüfende Alternativen anzutragen. Außerhalb

des Alleenringes befinden sich ebenfalls zahlreiche Plätze oder Gehwegaufweitungen, die für Infostände mit bezirklichen oder örtlichen Bezügen denkbar sind.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

15 Straßen

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Worum geht es?

Wie viele Infostände dürfen in der Aachener Innenstadt gleichzeitig stehen? Die Stadt prüft die Möglichkeiten, mehr Plätze für öffentliche Präsentationen zu schaffen – und erklärt, warum einige Standorte nicht infrage kommen.

Projekt

Infostandplätze Innenstadt

Kategorien

StadtentwicklungRatsbetrieb

Schlagworte

SondernutzungÖffentlicher RaumVerkehrsflächen

Betroffene Gruppen

BürgerinitiativenAnwohner InnenstadtGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 2.3.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details