Haushalt 2015·23 VorlagenKI
Vorlage·FB 20/0015/WP17·28. Januar 2015

Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2015

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Einwohner fordern höhere Haushaltsmittel für Artenschutzprojekte. Die Verwaltung prüft den Einwand, lehnt aber eine Erhöhung ab.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, den Einwand vom 07.11.2014 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.

In Vertretung:

(Nacken)

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Einwand vom 07.11.2014 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.

In Vertretung:

(Grehling)

Der Rat der Stadt beschließt, den Einwand vom 07.11.2015 gegen den Haushaltsplanentwurf 2015 zurückzuweisen.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Schreiben vom 07.11.2014, hier eingegangen am 13.11.2014, ist der als Anlage beigefügte Einwand gegen den Haushaltsplanentwurf 2014 erhoben worden. Demnach empfiehlt der Einwender, den Ansatz beim PSP Element 4-130103-912-9, auf Seite 1983, um 10.000 € auf 14.600 € anzuheben.

Gemäß § 80 Abs.3 GO NRW ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen nach Zuleitungan den Rat unverzüglich Bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der Öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens 14 Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabenpflichtige, gegen den Entwurf der Einwendungen erheben können.

Obwohl der Einwand auf dem Geschäftsbogen des BUND erhoben wurde, ist erkennbar, dass dieser Einwand von einem Einwohner der Stadt Aachen vorgebracht wird. Gemäß § 14 Datenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten nur innerhalb öffentlicher Stellen bekannt gegeben werden. Da über den Einwand in öffentlicher Sitzung beraten wird und die Sitzungsunterlagen in Allris öffentlich zugänglich sind, werden in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Name und die Anschrift des Einwenders nicht aufgeführt. Gleichwohl hat die Verwaltung geprüft, dass es sich bei dem Einwender um einen Einwohner der Stadt Aachen handelt.

Darüber hinaus wurde die Frist für Einwendungen um zwei Tage überschritten. Nach den 5. Handreichungen (Neues Kommunales Finanzmanagement in NRW Handreichung für Kommunen 5. Auflage) kann der Rat der Gemeinde bei Bedarf eine längere Einwendungsfrist zu lassen und das bürgerfreundliche Verhalten gebietet es, gegebenenfalls auch Einwendungenzu berücksichtigen und dem Rat vorzulegen, die nicht fristgerecht eingelegt wurden.

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, den Einwand dem Rat gemäß § 80 Abs.3 GO NRW zur Beratung vorzulegen, da der Einwender Einwohner der Stadt Aachen ist und die Fristüberschreitung zur Vorlage von Einwendungen nur unwesentlich überschritten wurde.

Der betroffenen Fachbereich Umwelt nimmt zu dem Einwand wie folgt Stellung:

Zu dem Einwand bzgl. der Erhöhung des Ansatzes von 4.600 auf 14.600 Euro wird seitens der Unteren Landschaftsbehörde wie folgt Stellung bezogen:

Die Förderung von Artenschutz und Biodiversität gehören zu den gesetzlich verankerten Kernaufgaben der Unteren Landschaftsbehörde. Mit den bislang verfügbaren Haushaltsansätzen konnten in der Vergangenheit lediglich Kleinstprojekte wie (Nistkästen, Krötenschutzzäune, etc.) finanziert und umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen wurden u.a. im Bereich der Landschaftspflege oder im Forst im Rahmen der dortigen Arbeiten und Projekte sowie durch Kooperationen mit den Verbänden (u.a. NABU Naturschutzstation Aachen)umgesetzt, die nicht aus dem in Rede stehenden Sachkonto finanziert werden.

Um den fachlichen und gesetzlichen Anforderungen im Artenschutz zielgerichtet und bedarfsorientiert und damit auch ökonomisch sinnvoll entsprechen zu können, wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme zum Artenschutz beauftragt, die im Frühjahr 2014 vorgelegt wurde. Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme ist nun ein Konzept zu erstellen, das zum einen der gesetzlichen Verantwortung gegenüber dem Artschutz allgemein und besonders gegenüber vom Gesetzgeber streng geschützter Arten - u.a. Gelbbauchunke, Steinkauz- gerecht wird, zum anderen aber –vor allem durch sachgerechte Priorisierung- auch den finanziellen und personellen Möglichkeiten der Verwaltung entspricht.

Insoweit ist davon auszugehen, dass in künftigen Haushaltsplanungen zunehmend Artenschutzprojekte eingebracht werden, soweit deren Finanzierung und Umsetzung nicht im Rahmen der Landschaftsschutzarbeiten, von forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Fördermaßnahmen im Rahmen des „Förderrichtlinie Naturschutz-Programms“ des Landes oder im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen (gem. BauGB) erfolgt.

Da weitere Maßnahmen u.a. im Bereich der Landschaftspflege oder im Forst umgesetzt werden und der städtische Haushalt keine weitere Belastung, ohne entsprechende Deckung innerhalb des Produktes, tragen kann, schlägt die Verwaltung vor, den Einwand zurückzuweisen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Einwendung_HH_2015
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Projekt: Haushalt 2015

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Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Aachen wird geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Das Haushaltsjahr schließt mit einem Fehlbetrag von rund 36,2 Mio. Euro ab.

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Haushalt & FinanzenAbgeschlossen22. Okt. 2014 – 12. Juli 201723 Vorlagen

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Worum geht es?

Einwohner fordern höhere Haushaltsmittel für Artenschutzprojekte. Die Verwaltung prüft den Einwand, lehnt aber eine Erhöhung ab.

Projekt

Haushalt 2015

Kategorien

Haushalt & FinanzenUmwelt & Natur

Schlagworte

ArtenschutzBiodiversitätHaushaltsplan

Betroffene Gruppen

EinwohnerNaturschützer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Technische Details