Vorlage·B 03/0023/WP17·11. Februar 2015

Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Haaren

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Das Sanierungsgebiet Haaren wird förmlich festgesetzt, um städtebauliche Maßnahmen und Fördermittel gezielt einsetzen zu können.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat den Erlass einer Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘ zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes ‚Haaren‘.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Grundsätzlich sind bei der Durchführung von Fördermaßnahmen nach den Bestimmungen der Stadterneuerung und einer Förderung durch den Bund nach den Vorschriften des Baugesetzbuches Ratsbeschlüsse

  1. über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch und
  2. über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gem. § 142 Baugesetzbuch erforderlich.

Diese Beschlüsse werden von den Zuschussgebern gefordert.

Gem. § 141 Abs. 2 BauGB kann auf die vorbereitenden Untersuchungen verzichtet werden, wenn bereits hinreichende Beurteilungsgrundlagen vorliegen.

Für den Bereich „Haaren“ liegen ausreichende Beurteilungsunterlagen vor. Diese bestehen insbesondere aus dem am 13.09.2013 vom Planungsausschuss der Stadt Aachen beschlossenen „Integrierten Handlungskonzept“ Haaren.

Es ist somit nur noch erforderlich, die notwendigen Beschlüsse über die förmliche Festsetzung als Sanierungsgebiet zu fassen. Der entsprechende Satzungsentwurf nebst Übersichtsplan, der Bestandteil der Satzung werden soll, sind der Vorlage beigefügt.

Gem. § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch kann die Anwendung des dritten Abschnittes des Baugesetzbuches (§ 152 bis 156a) ausgeschlossen werden und das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung kommen, da keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu gewähren sind. Aus diesem Grunde kann in der Satzung die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB insgesamt ausgeschlossen werden.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Projekt: Sanierungsgebiet Haaren

Zum Projekt

Die Stadt informiert über Fördermöglichkeiten für private Eigentümer im Sanierungsgebiet Haaren, um die Wohnumfeldverbesserung durch öffentliche Zuschüsse zu unterstützen.

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StadtentwicklungProblem erkannt11. Feb. 2015 – 29. Apr. 20153 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Das Sanierungsgebiet Haaren wird förmlich festgesetzt, um städtebauliche Maßnahmen und Fördermittel gezielt einsetzen zu können.

Projekt

Sanierungsgebiet Haaren

Strategien & Programme

Integriertes Handlungskonzept Haaren

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

StadterneuerungFördergebietBauleitplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner HaarenGewerbetreibende

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Haaren

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details