Vorlage·FB 45/0061/WP17·24. Februar 2015

Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes gemäß § 46 Absatz 4 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) an der 4. Aachener Gesamtschule

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die 4. Aachener Gesamtschule will kleinere Klassen einrichten, um die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und ist mit der gemäß den Vorgaben des § 46 Absatz 4 SchulG beabsichtigten Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes an der 4. Aachener Gesamtschule einverstanden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangssituation

Nach § 46 Absatz 4 SchulG in der Fassung des zum 01. August 2014 in Kraft tretenden 9. Schulrechtsänderungsgesetzes kann die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulträger die Zahl der in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I oder mit Sekundarstufe I aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler begrenzen, wenn

  1. ein Angebot für Gemeinsames Lernen (§ 20 Absatz 2) eingerichtet wird,
  2. rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden und
  3. im Durchschnitt aller Parallelklassen der jeweiligen Klassenfrequenzrichtwertes nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz nicht unterschritten wird.

Die Vorschriften zu den Klassengrößen der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz bleiben unberührt.

Gemäß § 6 Absatz 5 der Verordnung zu § 93 Absatz 2 SchulG beträgt in der Realschule und in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule in Klasse 5 der Klassenfrequenzrichtwert 27.

Die 4. Aachener Gesamtschule hat für das Schuljahr 2015/2016 die Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes um 2 Schüler/innen je gebildeter Klasse beantragt.

Die Schule sieht in der Reduzierung der Klassengröße die notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Fortführung der inklusiven Arbeit.

  1. Voraussetzungen für die Einrichtung

Die o.g. gesetzlichen Vorgaben für die Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes sind erfüllt:

  • an der Schule besteht ein Angebot für gemeinsames Lernen,
  • um die Möglichkeit zur Reduktion der Klassengröße zu nutzen, wird die 4. Aachener Gesamtschule im kommenden Schuljahr mindestens 2 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf pro gebildeter Klasse aufnehmen,
  • der Klassenfrequenzrichtwert (derzeit noch 27) wird nicht unterschritten.
  1. Stellungnahme der Fachverwaltung Schulbetrieb

Die Kapazitäten für das gemeinsame Lernen sind abhängig von personellen und sächlichen Voraussetzungen und werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde bestimmt, die Aufnahmekapazität für Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf insgesamt bleibt grundsätzlich erhalten.

Über die Aufnahmekapazität einer Schule, d.h. die Zahl der Parallelklassen pro Jahrgang, entscheidet der Schulträger (§ 46 Abs. 1 SchulG). Hier ist keine Änderung vorgesehen.

Die Gesamtschule wird zwar bei der vorgesehen Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes zukünftig bis zu 8 Schüler/innen weniger aufnehmen können, angesichts der insgesamt an den städtischen Gesamtschulen zur Verfügung stehenden Plätze ist aber zunächst nicht davon auszugehen, dass in diesem Zusammenhang Aufnahmewünsche nicht berücksichtigt werden können.

Fazit:

Der Schulbetrieb ist mit der von der 4. Aachener Gesamtschule vorgeschlagenen Reduzierung des Klassenfrequenzhöchstwertes einverstanden.

Hierdurch hat die Schule zukünftig eine größere Freiheit bei der Ausgestaltung der Konzepte des Gemeinsamen Lernens und kann intern entscheiden, ob sie bspw. kleinere „Integrationsklassen“ bildet und daneben größere Klassen, bei denen sie bis an die Obergrenze der Bandbreite geht.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

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Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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Worum geht es?

Die 4. Aachener Gesamtschule will kleinere Klassen einrichten, um die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu verbessern.

Projekt

Klassengrößen Gesamtschule Aachen

Auch: Klassenfrequenzreduzierung Gesamtschule

Kategorien

Bildung

Schlagworte

InklusionKlassengrößeSonderpädagogik

Betroffene Gruppen

Schüler GesamtschuleElternLehrkräfte

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details