Vorlage·FB 20/0019/WP17·11. März 2015

Satzungsänderung der Stiftungen Ausbildungsfonds, Armenfonds und Elisabethspitalfonds

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Satzungen städtischer Stiftungen werden angepasst, um deren Gemeinnützigkeit und Förderfähigkeit langfristig zu sichern.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die geänderten Satzungen der Stiftungen Ausbildungsfonds, Armenfonds und Elisabethspitalfonds zu beschließen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die geänderten Satzungen der Stiftungen Ausbildungsfonds, Armenfonds und Elisabethspitalfonds.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stiftungen sind rechtlich unselbständige, örtliche Stiftungen. Sie werden von der Stadt Aachen treuhänderisch verwaltet nach den für sie geltenden rechtlichen Bestimmungen, der GO NRW, vor allem die §§ 97, 98 und 100, sowie der AO im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit der Stiftung.

Die als Anlage beigefügten bisher gültigen Stiftungsbestimmungen werden durch die neuen Stiftungsatzungen ersetzt. Diese Überarbeitung der Satzungen ist nötig geworden, um künftig die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff der Abgabenordnung sicher zu stellen. Dazu werden Präzisierungen der Stiftungszwecke vorgenommen und die Stiftungen als Mittelbeschaffungskörperschaften klassifiziert. Nur so können künftig die bisherigen aus den Stiftungen finanzierten Zuschüsse an die gemeinnützigen Träger und Einrichtungen fortgeführt werden. Die Stiftungen bleiben auch nach der Satzungsänderung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer/ Gewerbesteuer befreit und unterliegen nicht der Erbersatzsteuer nach § 1 Abs. 1 Ziff. 4 ErbStG; ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nicht vor (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KSTG/ § 3 Abs. 1 Nr. 6 GewStG).

Die Förderung geschieht teilweise durch die Bezuschussung Dritter und teilweise durch gezielte Projektförderung. Die reguläre Bezuschussung ausgewählter und bekannter Projektträger mit der erforderlichen Infrastruktur erfolgt jährlich über den kommunalen Haushalt und unterliegt der Überwachung der zuständigen Fachämter.

Eine positive Vorabstimmung mit dem Finanzamt Aachen-Stadt und der Bezirksregierung zur Übereinstimmung der zur Beschlussfassung vorgelegten Stiftungsverfassung mit den Bestimmungen der AO / AEAO und zur Genehmigungsfähigkeit i.S.d. GO NRW hat stattgefunden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt Aachen.

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Projekt: Stiftungssatzungen Aachen

Zum Projekt

Die Satzungen der städtischen Stiftungen werden angepasst, um die Gemeinnützigkeit nach der Abgabenordnung sicherzustellen und den Verwaltungskostenbeitrag zu erhöhen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

KulturUmsetzung beschlossen19. Dez. 2012 – 26. Okt. 20163 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Satzungen städtischer Stiftungen werden angepasst, um deren Gemeinnützigkeit und Förderfähigkeit langfristig zu sichern.

Projekt

Stiftungssatzungen Aachen

Auch: Ausbildungsfonds, Armenfonds, Elisabethspitalfonds

Kategorien

Haushalt & FinanzenSoziales & Integration

Schlagworte

StiftungsrechtGemeinnützigkeitFörderung

Betroffene Gruppen

Gemeinnützige TrägerBedürftige

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Geändert
23.2.2026
Technische Details