Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraßehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraßegem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den
Durchführungsplan Nr. 472
einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.
Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Planes.
Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.
Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.
Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 als Satzung zu beschließen.
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Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026