Vorlage·FB 61/0123/WP17·11. März 2015

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraßehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen- Mitte im Bereich des Geländes der RWTH-Aachen nordöstlich der Hainbuchenstraßegem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den

Durchführungsplan Nr. 472

einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Planes.

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 17.11.2014 bis einschließlich 18.12.2014. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 472 als Satzung zu beschließen.

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Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanAufhebung

Handlungstyp

Aufhebung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details