Vorlage·B 03/0025/WP17·5. März 2015

Ursulinerstraße von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-PlatzAbrechnung der als Hauptgeschäftsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Ursulinerstraße wurde saniert – nun werden die Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptgeschäftsstraßeausgebauten Erschließungsanlage „Ursulinerstraße“ von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Ursulinerstraße wurde von April bis Juli 2013 im Bereich von Buchkremerstraße bis Friedrich-Wilhelm-Platz neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen. In den letzten 40 Jahren ist nachweislich kein beitragsfähiger Neuausbau erfolgt, insofern ist die übliche Nutzungsdauer für Straßen von 25 Jahren deutlich überschritten.

Der Ausbau wurde (nahezu) niveaugleich unter Beibehaltung des Separationsprinzips durchgeführt. Die einzelnen Teileinrichtungen (Fahrbahn und Gehwege) sind durch verschiedene Materialien und dreireihige 32 cm breite Naturstein-Großpflasterrinnen deutlich voneinander abgegrenzt.

Die Fahrbahn wurde zugunsten des Gehweges auf der Seite der ungeraden Hausnummern und der Sicherheit der Fußgänger nur noch in einer Breite von ca. 2,90m bis ca. 4,20m (Einrichtungsfahrbahn) ausgebaut. Der Ausbau der Fahrbahn erfolgte in Basalt-Kleinpflaster, welches in Segmentbögen in einem Mörtelbett auf einer Drainbeton-Tragschicht und einer Frostschutzschicht verlegt wurde.

Der Gehwegausbau erfolgte in unterschiedlichen Materialien. Der Gehweg auf der Seite der ungeraden Hausnummern wurde in Chinesischen Granit ausgebaut. Entlang der Häuserfronten wurde ein taktiler Streifen aus Basalt-Kleinpflaster eingebaut. Der Gehweg auf der Seite der geraden Hausnummern wurde in Mosaikpflaster ausgebaut. Der Unterbau besteht jeweils aus einem Brechsand-Splittgemisch, einer Drainbeton-Tragschicht und einer Frostschutzschicht.

Die vorhandenen alten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Sie wurden aufgrund der neuen Rinnenführung durch DIN-gerechte Abläufe ersetzt, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.

Der aus dem Jahr 1893 stammende Mischwasserkanal wurde von 2012 bis 2013 erneuert, weil dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand war. Der technische und betriebswirtschaftliche Abschreibungszeitraum für Kanäle von ca. 75 Jahren war bereits deutlich überschritten, so dass der Neuausbau eine erforderliche und zeitablaufbedingte Erneuerung darstellt, die eine Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in der Form auslöst, dass der beitragsfähige Aufwand ausschließlich aus dem Anteil des Kanals resultiert, der sich auf die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlage bezieht. Eventuelle Kostenerstattungsforderungen für die Herstellung, Erneuerung und Veränderung des privaten Hausanschlusses an das städtische Kanalnetz sowie die Erhebung von Grundbesitzabgaben für die private Grundstücksentwässerung bleiben von dieser Beitragserhebung unberührt.

Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.

Die Ausbaumaßnahme stellt durch die funktionale Neuaufteilung der Verkehrsfläche eine Verbesserung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar.

Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Einstufung der Ursulinerstraße im vorgenannten Abschnitt erfolgt als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe d) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 4 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit.Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.500.000

1.500.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

keine

Maßnahmebezogene Einnahmen

114.302,02Beiträge gem. § 8 KAG NW

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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Worum geht es?

Die Ursulinerstraße wurde saniert – nun werden die Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Projekt

Ausbau Ursulinerstraße

Kategorien

VerkehrHaushalt & Finanzen

Schlagworte

StraßensanierungBeitragserhebungErschließung

Betroffene Gruppen

Anwohner UrsulinerstraßeGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
23.2.2026
Technische Details