Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Einfahrt des Aldi-Marktes auf der Trierer Straße;Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 14.01.2015
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wie lässt sich die Verkehrssicherheit für Radfahrer an einer vielbefahrenen Einkaufsstraße in Brand verbessern? Die Stadt prüft Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach wegen der für das Frühjahr 2016 geplanten völligen Umgestaltung dieser Ausfahrt und der jeweils unterschiedlichen Unfallursachen keine verkehrsregelnden Ergänzungen mehr vorgenommen werden.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Unfallkommission 2013 hat die Polizei Aachen die beiden Betriebsausfahrten Netto und Aldi an der Trierer Straße als gemeinsame Unfallhäufungsstelle aufgelistet, weil an der Netto-Ausfahrt in einem Jahr drei Unfälle mit vorbeifahrenden Radfahrern und an der Aldi-Ausfahrt im gleichen Jahr ein weiterer Unfall aufgenommen wurden. Im Rahmen der Behandlung der Unfallhäufungsstellen hat die Unfallkommission für die Stadt Aachen beschlossen, durch die jeweiligen Discounter in beiden Parkplatzausfahrten die Beschilderungen erneuern (Netto) bzw. mit Hinweisen auf Radfahrer aus beiden Fahrtrichtungen ergänzen (Aldi) zu lassen. Die Fa. Aldi hat die auferlegten Änderungen innerhalb weniger Wochen umgesetzt; bei der Fa. Netto dauerte dies über ein Jahr und mehrere Aufforderungen, ist mittlerweile aber auch vor Ort angepasst worden.
Zu diesem einen älteren Unfall mit einem Radfahrer sind im 2. Halbjahr 2014 zwei weitere von der Polizei aufgenommen worden. Am 11.09.2014 bog ein Kunde der Fa. Aldi beim Verlassen des Parkplatzes nach rechts ab, achtete nur auf den Kfz-Verkehr aus Richtung Innenstadt und beachtete den von rechts kommenden Fahrradfahrer hierbei nicht. Bei dem zweiten Unfall erfasste ein von Aldi rechts abbiegender Kraftfahrer einen Fahrradfahrer auf der signalisierten Furt Vennbahnweg, wobei nicht festgestellt werden konnte, ob der Radfahrer bei Rotlicht oder werdendem Grün gefahren ist. Beide Unfälle entstanden an unterschiedlichen Stellen mit unterschiedlichen Verkehrsregelungen, die nicht über eine einzelne gezielte Verkehrslenkungsmaßnahme entschärft werden könnten.
Im Zusammenhang mit der Realisierung des Bebauungsplanes Rombachstraße/Vennbahnweg für die dortigen Nahversorgungszentren ist beabsichtigt, die jetzige Grundstücksausfahrt Aldi möglicherweise in eine signalisierte Straßeneinmündung umzugestalten. Spätestens ab diesem Zeitpunkt werden die Autofahrer von den kreuzenden Fahrradfahrern signaltechnisch getrennt und die örtliche Situation grundlegend verändert. Mögliche markierungstechnische Zwischenlösungen könnten aufgrund der Vielzahl der noch ausstehenden Markierungsarbeiten durch die Markierungspause in den Wintermonaten ohnehin frühestens im Herbst 2015 umgesetzt werden und würden – wie oben dargelegt – immer nur einen von drei unterschiedlichen möglichen Unfallursachen in Angriff nehmen. Wegen der insgesamt nicht auffälligen Unfallsituation in diesem Bereich möchte die Verwaltung deshalb keine ergänzenden Maßnahmen vorschlagen, deren örtliche Umsetzung möglicherweise von der baulichen Umgestaltung der Ausfahrt überholt wird.
Betroffene Straßen
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3 Straßen
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Projekt: Verkehrssicherheit Trierer Straße
Zum ProjektDie Verwaltung schlägt keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Aldi-Ausfahrt auf der Trierer Straße vor, da eine grundlegende Umgestaltung im Rahmen des Bebauungsplans Rombachstraße/Vennbahnweg geplant ist.
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Worum geht es?
Wie lässt sich die Verkehrssicherheit für Radfahrer an einer vielbefahrenen Einkaufsstraße in Brand verbessern? Die Stadt prüft Maßnahmen an einer Unfallhäufungsstelle.
Projekt
Verkehrssicherheit Trierer Straße
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PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
BrandModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 5.4.2026