Vorlage·FB 61/0156/WP17-1·22. April 2015

I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich -hier: Änderungs- und Satzungsbeschluss

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadtnimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt den Bebauungsplan gemäß 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-die Höhenlage der Längsprofile zu ändern und

-die Festsetzungen der maximal zulässigen Gebäudehöhen entsprechend anzupassen.

Nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange beschließt er die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur eingeschränkten Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 Lichtenbusch / Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Kesselstraße und Raafstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit der Vorlage FB61/0156/WP17 wurden dem Rat der Stadt die Unterlagen zum Satzungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 855 vorgelegt.

Darin enthalten ist die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung, allerdings nach Fristende,eingegangene Stellungnahme eines Eigentümers bzw. Umlegungsbeteiligten vom 02.03.2015, der sich gegen eine Erhöhung der Verkehrsfläche wendet sowie der Abwägungsvorschlag der Verwaltung hierzu.

Am 04.03.2015 ging eine weitere Stellungnahme desselben Absenders ein. In dieser Stellungnahme werden keine weiteren inhaltlichen Belange genannt, lediglich die bereits vorgebrachten Bedenken werden bekräftigt. Der Abwägungsvorschlag deckt somit auch diese vorgebrachten Aspekte des zweiten Schreibens ab. Es wurde jedoch versäumt, das Schreiben als Anlage der Vorlage beizufügen.

Mit dieser ergänzenden Vorlage wird das Schreiben vom 04.03.2015 nun vorgelegt.

Die Verwaltung empfiehlt unter Bezugnahme auf den in der bereits versandten Vorlage dargestellten Abwägungsvorschlag, den Anregungen nicht zu folgen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.9 MB
PDF-Viewer wird geladen...

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Projekt: Bebauungsplan Lichtenbusch

Zum Projekt

Der Bebauungsplan Nr. 855 für Lichtenbusch wird geändert, um die Höhenlage der Verkehrsflächen und Gebäude an die Erfordernisse der Entwässerung anzupassen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungMaßnahme geplant29. Jan. 2013 – 22. Apr. 201510 Vorlagen
Projektzuordnung per KI erkannt – automatisch gruppiert, kann Fehler enthalten.

KI-Analyse

Diese Informationen wurden automatisch per KI extrahiert und können Fehler enthalten.

Projekt

Bebauungsplan Lichtenbusch

Auch: B-Plan 855, Änderung Bebauungsplan Lichtenbusch

Kategorien

Stadtentwicklung

Schlagworte

BebauungsplanVerkehrsflächeStellungnahmen

Betroffene Gruppen

AnwohnerGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details