Vorlage·FB 45/0105/WP17·5. Mai 2015

Betreff: 1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35 a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2015 (1.1.-10.3.2015)

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Stadt berichtet über die Entwicklung der Fallzahlen und Kosten in der Jugendhilfe, insbesondere bei Hilfen zur Erziehung und der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII erstellt. Erstmals ist für die Kostenentwicklung eine gesonderte Anlage für den Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge beigefügt.

1. Ausgabenentwicklung

Der aktuelle Daten- und Erkenntnisstand weist für 2015 eine Gesamtvormerkungssumme von rd.

51,6 Mio. Euro aus. Bei einer Realisierungsquote von 91 % entsprechend dem Ergebnis 2014 würde dies einen Ist-Aufwand von 47 Mio. Euro bedeuten. Zur Verfügung stehen in diesem Jahr 40,989 Mio. Euro. Es besteht demnach ein Fehlbetrag von rd. 6 Mio. €.

1.1 Allgemeine Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe

Von o. g. Gesamtvormerkungssumme entfallen auf den „klassischen“ HzE-Bereich rund 35,4 Mio. Euro.

Dies ergibt einen Ist-Aufwand von 32,2 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,549 Mio. Euro gegenüberstehen.

1. 2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge entfallen rund 16,3 Mio. Euro.

Bei o. g. Realisierungsquote bedeutet dies einen Ist-Aufwand von 14,7 Mio. Euro. Dem gegenüber stehen zur Verfügung stehende Mitteln in Höhe von 7,440 Mio. Euro.

1.3 Ertragsseite

Die Erfahrungen der vorangegangenen Haushaltsjahre zeigen, dass für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge eine – zwar zeitversetzte – Erstattung erfolgt, so dass mit dem entsprechendenMehrertrag gerechnet werden kann. Dieser Mehrertrag ist folglich die Deckung für den hier entstehenden Mehraufwand.

2. Fallzahlenentwicklung

2.1 Allgemein (inkl. UMF)

  • In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015 wurden bereits 2.863 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
  • Es kam zu 424 absoluten Zugängen und zu 369 absoluten Abgängen.
  • Zum 31.03.2015 wurden 2.494 Hilfen betreut.

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

  • In den ersten drei Monaten wurden durch das Sozialraumteam VIII 566 unbegleitete Minderjährige betreut.
  • 153 absolute Zugänge und 96 absolute Abgänge waren zu verzeichnen.
  • Zum 31.03.2015 wurden 470 junge Menschen begleitet.

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

Hier wird auf den 4. Quartalsbericht 2014 verwiesen.

4. Konsequenzen für die Jugendhilfe

Bezugnehmend auf den 4. Quartalsbericht 2014 ist ergänzend hinzuzufügen, dass seitens des zuständigen Bundesministeriums Eckpunkte eines Gesetzentwurfes zur bundesweiten Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zur Sicherstellung der kindgerechten Versorgung, Betreuung und Unterstützung am 17.04.2015 in den Bundestag eingebracht worden sind.

In der Anlage ist die vorliegende PPP sowie eine Stellungnahme des Bundesfachverbandes Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. beigefügt.

In der Sitzung des KJA wird hierüber aktuell mündlich berichtet.

5. Resümee

Es bleibt weiter abzuwarten, wie sich die Fallzahlenentwicklung gestaltet. Ein Teilumzug der Bundespolizei Aachen nach Eschweiler ist in weite Ferne gerückt. Demnach bleibt die Stadt Aachen nach Auffassung der Fachverwaltung bis zum Inkrafttreten des o. g. Gesetzentwurfes für die Inobhutnahme unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge in der Region hauptverantwortlich. Die Entwicklung auf Unterstützung und Hilfestellung bei Flüchtlingsfamilien, wie im 4. Quartalsbericht 2014 beschrieben, bleibt ebenfalls abzuwarten.

Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das aktuelle Jahr davon auszugehen, dass die Beträge auf der Ausgabenseite sich für das gesamte Jahr bestätigen. Es ist - wie oben angegeben - insgesamt mit einem Mehrbedarf in 2015 von rd. 6 Mio. Euro zu rechnen. Eine Konkretisierung dieses Mehrbedarfs wird im 2. Quartalsbericht 2015 erfolgen können.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 202015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

11.162.200

17.162.200

33.663.700

33.663.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

40.989.000

46.989.000

123.398.200

123.398.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

29.826.800

29.826.800

89.734.500

89.734.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

* Ergebnis aus Ertrag 1-060301- 900-6 und 4-060301-916-5

** Ergebnis aus 1-060301-900-6 KA 53310000, 53320000, 53390000

plus 4-060301-916-5 KA 53320000

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Worum geht es?

Die Stadt berichtet über die Entwicklung der Fallzahlen und Kosten in der Jugendhilfe, insbesondere bei Hilfen zur Erziehung und der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Projekt

Jugendhilfebericht 2015

Auch: Hilfen zur Erziehung, UMF-Bericht

Kategorien

Soziales & Integration

Schlagworte

JugendhilfeFlüchtlingsbetreuungKostenentwicklung

Betroffene Gruppen

KinderJugendlicheFlüchtlingsfamilienSozialarbeiter

Handlungstyp

Kenntnisnahme

Verfahrensstand

Problem erkannt

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Technische Details