Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger Straße und Heerlener Straßehier:Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 531 wird aufgehoben, um die Flächennutzung im Stadtzentrum neu zu ordnen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Weiterhin beschließt er die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße –für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Valkenburger Straße und Heerlener Straßegemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0103/WP17 – Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens und Offenlagebeschluss und
FB61/0172/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossen, das Teilaufhebungsverfahren für das im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 531 festgesetzte „Sondergebiet für Läden“ einzuleiten. Gleichzeitig wurde beschlossen, auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu verzichten und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 17.02.2015 bis einschließlich 20.03.2015 statt. Parallel dazu wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 07.05.2015 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigt und wie folgt beschlossen:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 531 - Heerlener Straße / Valkenburger Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 06.05.2015 über die Angelegenheit beraten und aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Bebauungsplan
Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.
1 Bebauungsplan
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Worum geht es?
Ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 531 wird aufgehoben, um die Flächennutzung im Stadtzentrum neu zu ordnen.
Projekt
Teilaufhebung B-Plan Heerlener Straße
Auch: B-Plan Nr. 531
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
AufhebungVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026