Entfristung der derzeit bestehenden befristeten Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Befristete Arbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern in städtischen Kitas sollen entfristet werden. Warum ist das notwendig?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass fortlaufend die ab dem 01.01.2014 eingestellten und in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehenden Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen, abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung, möglichst weitgehend in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden, sofern das Beschäftigungsverhältnis länger als ein Jahr besteht.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die bis zum 31.12.2013 eingestellten und in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis stehenden Kinderpfleger/innen und Erzieher/innen, abhängig von der persönlichen und fachlichen Eignung, möglichst weitgehend in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen.
Hintergrund war zum einen, dass durch die unbefristete Übernahme der Erzieherpraktikant/innen im Anschluss an das Jahrespraktikum bei entsprechender persönlicher und fachlicher Eignung in unbefristete Arbeitsverhältnisse, dieser Umstand gegenüber den bereits ausgebildeten und in befristeten Arbeitsverhältnissen stehenden Kolleginnen und Kollegen als Ungleichbehandlung empfunden werden könnte und zum anderen aus mehreren Gründen mit einem erheblichen Fachkräftemangel zu rechnen ist. Daher sollte solch qualifiziertes Personal an den Arbeitgeber Stadt Aachen gebunden und ein attraktives (unbefristetes) Beschäftigungsverhältnis angeboten werden. Weiterhin sollten durch die Entfristungen künftig Ausfälle wie beispielsweise durch längere Erkrankungen, Mutterschutz, Elternzeit etc. dann mit Kräften in Dauerbeschäftigungsverhältnissen kompensiert werden, anstatt mit eigens für diese Vertretung eingestellten Kräften.
Im Laufe des Jahres 2014 war die Einstellung weiterer 20 bereits ausgebildete Kinderpfleger/innen und 38 Erzieher/innen in befristeten Arbeitsverhältnissen in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder sowie Offenen Ganztagsschulen notwendig, um den Fachkräftebedarf zu kompensieren.
Da die Erzieherpraktikantinnen und -praktikanten weiterhin im Anschluss an das Jahrespraktikum bei entsprechender persönlicher und fachlicher Eignung in unbefristete Arbeitsverhältnisse übernommen werden, wohingegen die seit dem 01.01.2014 eingestellten und bereits ausgebildeten Kräfte sich weiter in befristeten Arbeitsverhältnissen befinden, beabsichtigt die Verwaltung, auch diesen Kräften ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anzubieten, sofern die persönliche und fachliche Eignung vorliegt und das Beschäftigungsverhältnis länger als ein Jahr besteht.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch die Entfristungen insofern nicht, da sich befristete Beschäftigungsverhältnisse grds. kostenneutral zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen verhalten, sofern sich der Bedarf an Fachkräften adäquat zur Anzahl der unbefristeten Kräfte verhält.
Künftig wird die Anzahl der Erzieher/innen in unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen weiterhin durch eine bedarfsorientierte Einstellung von Erzieher/innen im Anerkennungsjahr reguliert werden.
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wurde gem. § 65 Abs. 1 Satz 1 LPVG über diese Maßnahme unterrichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
keine (s. Erläuterungen)
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Befristete Arbeitsverträge von Erzieherinnen und Erziehern in städtischen Kitas sollen entfristet werden. Warum ist das notwendig?
Projekt
Entfristung Kita-Personal
Kategorien
Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026