Vorlage·FB 36/0048/WP17·2. Juni 2015

Antrag auf Aufnahme des Regelbetriebs im Bike-Park am Dreiländereck

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Mountainbike-Park im Landschaftsschutzgebiet am Dreiländereck soll dauerhaft genehmigt werden – unter welchen Bedingungen?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landschaftsbeirat widerspricht der beabsichtigten Befreiung nicht und stimmt dem Eingriff zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

2013 wurde am Dreiländereck in Aachen (Landschaftsschutzgebiet) durch den Verein Geländefahrrad e.V. ein Bikepark (2-3 ha groß) errichtet. Unter Beteiligung des Landschaftsbeirats wurde mit Genehmigungsbescheid vom 05.03.2013 eine auf 2 Jahre nach Inbetriebnahme befristete landschaftsrechtliche Befreiung für die Einrichtung und den Betrieb des Bikeparks erteilt.

Der Bikepark hat laut Angaben des Vereins zum Ziel „den Mountainbikesport auf eine im Verhältnis zum gesamten Wald geringe Fläche zu konzentrieren und dazu beizutragen, das illegale Fahren im restlichen Waldgebiet zu reduzieren“. Derzeit sind 600 Mitglieder im Verein auf der Strecke aktiv (Stand Mai 2015), hinzu kommen nochmals 100-200 Gastnutzer jährlich. Die Nutzungszeit des Parks liegt zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang, hauptsächlich am Wochenende. Die Anlage kann ganzjährig genutzt werden. Die Benutzer des Parks reisen laut Angaben des Vereins hauptsächlich mit dem Fahrrad an; Nutzer, die mit dem PKW anreisen, können vorhandene Stellplätze am Dreiländerturm nutzen.

Seit 2013 wurden folgende Elemente auf der Strecke eingerichtet:

  • Gemeinsamer Anfangspunkt der drei Streckenabschnitte ist ein Startturm aus Holz (seitlich offene Bauweise, 5 m hoch, ca. 17 m lang). Vom Dreiländerweg ist der Turm aufgrund des Birkenbestands während der Vegetationszeit kaum einsehbar (siehe Foto)
  • Vom Startturm aus erfolgte bislang die Anlage von 2 Downhill-Strecken (jeweils etwa 400 m lang, auf je rund 1,5 m Streckenbreite)
  • Weiter erfolgte die Anlage einer Singletrail-Strecke (70 cm breit)
  • Auf dem Gelände ist an verschiedenen Stellen Werbung für Sponsoren angebracht – diese wurde so angebracht, dass sie von den Nutzern der Strecken – aber nicht direkt für sonstige Waldbesucher von den Wegen aus – sichtbar ist.
  • Zur Unterhaltung der Strecken werden an mehreren Stellen des Geländes Kies und Erde (<1m³) gelagert und zur Ausbesserung/ Unterhaltung der Streckenabschnitte vorgehalten.
  • Weiter gibt es für die Unterbringung von Werkzeugen einen abschließbaren Container.

Nähere Informationen zum Bikepark, insbesondere zum Verlauf und zur Ausstattung der Strecken können den beigefügten Antragsunterlagen entnommen werden.

Aktuell wird der Park um eine Freeride-Strecke erweitert (diese war bereits Bestandteil des Antrags aus 2013 und wird von der Befreiung Bescheid vom 05.03.2013 umfasst). Die Freeride-Strecke umfasst entgegen den Angaben aus dem Antrag von 2013 jedoch mehr sog. künstliche Elemente (siehe Streckenplan in den beigefügten Antragsunterlagen) – dies wurde mit FB 36/82 abgestimmt. Auch der Verlauf der Strecke (siehe Übersichtsplan, gelb) wurde mit dem FB 36/82 (Hr. Dr. Krämer, Hr. Odrost) abgestimmt und markiert.

Mit Antrag vom 08.05.2015 beantragt der Verein Geländefahrrad Aachen e.V. nun eine erneute landschaftsrechtliche Befreiung für den dauerhaften Betrieb/ Regelbetrieb des Bikeparks.

Während des Regelbetriebs sollen auf dem Gelände regelmäßige organisierte Veranstaltungen stattfinden. Der Verein beantragt, in der Anlage (a) ein bis zwei jährliche, interne Vereinsveranstaltungen, z.B. Vereinsmeisterschaften sowie b) bis zu drei Test- und Werbeaktionen von Sponsoren jährlich zu organisieren.

Die Verwaltung beabsichtigt, diese Veranstaltungen nicht zum Gegenstand der Befreiung für den Regelbetrieb zu machen und Befreiungen für geplante Veranstaltungen jeweils auf gesonderten Antrag hin zu prüfen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Mountainbike-Park im Landschaftsschutzgebiet am Dreiländereck soll dauerhaft genehmigt werden – unter welchen Bedingungen?

Projekt

Bike-Park Dreiländereck

Auch: Mountainbike-Park Aachen, Geländefahrradpark

Kategorien

SportUmwelt & Natur

Schlagworte

FreizeitsportLandschaftsschutzVereinsaktivitäten

Betroffene Gruppen

SportlerAnwohnerNaturfreunde

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Geändert
23.2.2026
Technische Details