Einrichtung von 5 halben Stellen für ErzieherInnen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Mehr Personal für Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft soll den Ausbau der Betreuungsangebote unterstützen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung im Kinder- und Jugend-, sowie Schulausschuss empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplanes 2016 insgesamt 5 halbe Stellen für ErzieherInnen, ausgewiesen nach Entgeltgruppe S 6 TVöD-SuE, für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich einzurichten.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung wird dem Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2015 und dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 19.05.2015 empfehlen, den Ausbau der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich im Stadtgebiet Aachen zu beschließen.
Unter Berücksichtigung des in der Vorlage dargestellten Ausbaus der OGS geht FB 45 davon aus, dass insgesamt 3 Grundschulen/ Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft betroffen sein werden.
Mit der Ausweitung der Gruppen geht ein Mehrbedarf an Personal einher, der sich wie folgt zusammensetzt:
Gruppenstruktur/ Ausweitung | |||||
Schule | Regelgruppe (30,5 Std./ Gruppe) | Gruppe mit sonderpäd. Förderbedarf (39 Std./ Gruppe) | Gruppe in Brennpunkt- einrichtung (39 Std./ Gruppe) | Personal-mehr- bedarf in Stunden | Erhöhung Plan-stellen-bedarf |
Annaschule | +1,00 Gruppe | +0,50 Gruppen | +58,50 Std. | 1,5 | |
Birkstraße | +0,50 Gruppen | +15,25 Std. | 0,50 | ||
Schönforst | +0,5 Gruppen | +19,50 Std. | 0,50 | ||
Gesamt | +0,5 Gruppen | +1,5 Gruppen | +0,50 Gruppen | +93,25 Std. | 2,50 |
Da die Eltern bis Oktober (Stichtag nach den Herbstferien) noch die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der OGS an- bzw. abzumelden, kann es grds. zu Abweichungen im Gesamtbedarf (Mehr- bzw. Minderbedarf) oder zu Verschiebungen hinsichtlich der Bedarfe zwischen verschiedenen Schulen kommen. Aufgrund dessen kann der tatsächliche/endgültige Bedarf erst nach den Herbstferien festgestellt werde.
Die Kinder können jedoch bereits ab dem 01.08.2015 in die OGS aufgenommen werden, so dass das hierfür notwendige Personal bereits zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen muss.
Aufgrund dessen ist die Einrichtung von insgesamt 2,50 Planstellen (93,25 Wochenstunden) für Erzieher/innen bereits zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 notwendig.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 42.920,90 € | 0 € | 309.030,50 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -42.920,90 € | -309.030,50 € | ||||
Deckung vorhanden* | Deckung vorhanden* | |||||
Eine Deckung der anfallenden Personalkosten kann grundsätzlich durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt werden, da im dortigen PSP- Element 4-030101-807-8 53180000 auch eine Pauschale für Personal i.H.v. 43.082,00 €/ Vollzeitkraft enthalten ist.
Im Hinblick auf die in der Vorlage für den Kinder- und Jugend- und Schulausschuss genannten Einrichtungen in städtischer Trägerschaft sind daher im v.g. PSP-Element im Haushaltsansatz für 2015 Pauschalen für Personal i.H.v. 42.920,90€(5/12 für den Zeitraum 01.08.-31.12.2015) und für das Kalenderjahr 2016 Pauschalen i.H.v.103.010,17€für diese Einrichtungen enthalten.
Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden aktuell 49.200€ pro Erzieherstelle berücksichtigt. Legt man diesen Wert zu Grunde, entstehen für die spitz zu besetzenden 93,25 Stunden insgesamt Personalkosten für das verbleibende Jahr 2015 i.H.v. 49.016,03€ und für das gesamte Kalenderjahr 2016 i.H.v. 117.638,46 €:
Haushalts-jahr | Zeitraum | Pauschale für Personal, die durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in den Haushalt eingestellt wurde (43.082,00€/ Vollzeitkraft) PSP-Element 4-030101-807-8 53180000 | Kalkulierte Personalkosten für den Personalkostenverbund auf Grundlage des KGSt- Wertes (49.200,00€/ Stelle) für Erzieher/innen im städtischen Dienst |
2015 | 01.08.2015-31.12.2015 | 42.920,90€* | 49.016,03€* |
2016 | 01.01.2016- 31.12.2016 | 103.010,17€ | 117.638,46 € |
* anteiliger Betrag (5/12) der Jahressumme | |||
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Hochrechnung der Personalkosten für den Bereich des Personalkostenverbundes auf dem Durchschnittswert der KGSt basiert und die Bereitstellung des Personals für die OGS überwiegend durch externe Einstellungen erfolgt, kann davon ausgegangen werden, dass die Deckung der Personalkosten im Hinblick auf die vorhandenen Ansätze im Bereich des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule sichergestellt ist.
Eine Verlagerung der Ansätze von dem o.g. PSP-Element des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zu Gunsten des Personalkostenverbundes soll in der 2. Jahreshälfte erfolgen.
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
1 Straße
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Projekt: OGS-Personalausbau
Zum ProjektDie Stadt Aachen plant den Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an drei Grundschulen und schafft dafür fünf halbe Stellen für Erzieher*innen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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Mehr Personal für Offene Ganztagsschulen in städtischer Trägerschaft soll den Ausbau der Betreuungsangebote unterstützen.
Projekt
OGS-Personalausbau
Auch: Offene Ganztagsschule, OGS
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026