Stelleneinrichtung für den Fachbereich Bauaufsicht (FB 63) und den Fachbereich Feuerwehr (FB 37) zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Für die Bearbeitung von Bauanträgen und Brandschutzprüfungen am Universitätsklinikum Aachen werden zusätzliche Stellen geschaffen.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen, für den Stellenplan 2016 die Einrichtungeiner zusätzlichen Sachbearbeiterstelle für den Fachbereich Bauaufsicht und für den Fachbereich Feuerwehr zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen, ausgewiesen nach Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. A 12 ÜBesG, zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage:
Das Universitätsklinikum Aachen war durch Rechtsverordnung (§ 2 Abs. 6 UKVO) verpflichtet, sich bis zum 31.12.2012 für die Planung und Durchführung seiner Bauvorhaben des Bau- und Liegenschaftsbetriebes des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB) zu bedienen, womit gleichzeitig die Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsicht auf den BLB verbunden war. Mit Ablauf des Jahres 2012 endete diese Kompetenzübertragung, so dass der Fachbereich Bauaufsicht als Untere Bauaufsichtsbehörde kraft Gesetzes (§ 60 Abs. 3 i.V.m. § 62 BauO NRW) seit dem 01.01.2013 für die Genehmigung von Bauvorhaben des Universitätsklinikums zuständig ist. Verbunden mit dieser Zuständigkeit ist insbesondere die Wahrnehmung der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen.
Über die gesetzliche Regelung hinaus bildet die Grundlage dieser Tätigkeit die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Universitätsklinikum und der Stadt Aachen vom 06.06.2012, in der unter § 2 vereinbart wurde, dass die Stadt Aachen für eine angemessene Personalausstattung und eine zeitnahe Bearbeitung der Baugenehmigungsverfahren zu sorgen hat.
Aufgrund dessen und da es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, hat der Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 05.09.2012 die, zunächst für 1 Jahr befristete, Stelleneinrichtung zur Wahrnehmung dieser Tätigkeit beschlossen. In der Sitzung am 18.09.2013 wurde die dauerhafte Einrichtung dieser Stelle beschlossen.
Bereits in der Vorlage zur dauerhaften Stelleneinrichtung vom 29.07.2013 wurde darauf hingewiesen, dass zum damaligen Zeitpunkt keine abschließende Aussage über die Arbeitsaufwände aus allen Aufgabensegmenten möglich ist.
Die vergangenen Jahre 2013 und 2014 waren in erster Linie von der Grundlagenermittlung und der Erarbeitung von gemeinsamen Standards (auf beiden Seiten) geprägt. Aus diesem Grund wurden zunächst nur besonders dringliche Umbauten und Sanierungen beantragt. Zusätzlich wurde das Projekt „Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie“ angegangen. Die daraus resultierenden Gebühren im Sachgebiet betrugen daher im Jahr 2013 lediglich 53.349,00 Euro, im Jahre 2014 bereits 91.659,00 Euro.
Zwischenzeitlich ist mit Gründung der „ukafacilities“ eine kompetente und leistungsstarke Einrichtung geschaffen worden, die anstehende Bedarfe des UKA ermittelt und Projekte bzw. konkrete Baumaßnahmen angestoßen hat. Weiterhin wurden im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes unter Federführung einer Arbeitsgemeinschaft zweier Sachverständigenbüros die Grundlagen für die erforderliche brandschutztechnische Generalsanierung geschaffen. Diese sind einerseits Gegenstand eines erforderlichen Sanierungsprogrammes über die nächsten Jahre als auch Grundlage für alle kommenden Baumaßnahmen im UKA.
Im Rahmen eines Abstimmungstermins mit FB 63 hat die „ukafacilities“ eine Aufstellung der voraussichtlichen Bauantrags- und Nutzungsänderungsverfahren für das UKA vorgestellt. Zwischenzeitlich sind die Baugenehmigungen zu den ersten sieben Maßnahmen erteilt worden. Allein für diese Verfahren sind Gebühren in Höhe von 393.169,61 Euro generiert worden, die sich wie folgt zusammensetzen:
Art | Baugenehmigungsgebühren | Gebühren Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung | gesamt |
Lüftung | 19.240,65 € | 5.772,20 € | 25.012,85 € |
Gebäude | 272.708,71 € | 95.448,05 € | 368.156,76 € |
393.169,61 € |
Mit Schreiben vom 04.05.2015 teilt FB 63 mit, dass die Anträge zu weiteren sechs Einzelvorhaben zwischenzeitlich ebenfalls eingegangen sind. Allein durch den Anbau im Bereich der operativen Intensivpflege sind für den Gebäudeteil Gebühren in Höhe von 269.841,00 Euro für die Baugenehmigung und 94.444,35 Euro für die Bauüberwachung und die Bauabnahme und zusätzlich für den Lüftungsteil 103.174,50 Euro zu erwarten.
Aufgrund des vorgelegten Arbeitsprogrammes lassen sich perspektivisch auch für die anderen Vorhaben die Gebühren berechnen:
Art | Baugenehmigungsgebühren | Gebühren Bauüberwachung / Bauzustandsbesichtigung | gesamt |
Lüftung | 198.445,65 € | 59.533,70 € | 257.979,35 € |
Gebäude | 123.964,75 € | 43.387,66 € | 167.352,41 € |
425.331,76 € |
Insofern ergeben sich für die im Jahr 2015 eingegangenen Anträge Genehmigungsgebühren in Höhe von insgesamt 963.565,76 € für die Bearbeitung der Anträge des UKA sowie 322.395,46 € für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigungen, die in den Folgejahren gebührenwirksam werden.
Aufgrund der langfristigen Planung des UKA, den Erkenntnissen der letzten zwei Jahre zum Sanierungsbedarf und aufgrund der anstehenden Planungen zur Erweiterung des UKA im Rahmen des bereits bei FB 61 angestoßenen Masterplans „Entwicklung UKA“ ist davon auszugehen, dass in den Folgejahren ein ebenso hohes oder sogar ein deutlich höheres Auftragsvolumen zu erwarten ist. Nach dem derzeitigen Erkenntnishorizont des FB 63 und FB 37 gilt die Aussage mindestens für die nächsten 12 bis 15 Jahre. In dieser Zeit stehen eine umfassende Erweiterung des Klinikums sowie eine vollständige Sanierung in allen Bereichen des Bestandes an.
2. Stellen-/Personalmehrbedarf:
2.1FB 63:
Auf Basis der seitens der „ukafacilities“ vorgelegten Aufstellung wird deutlich, dass für das laufende Jahr ein Antragsvolumen zu erwarten ist, das alleine durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter nicht zu bewältigen ist. Dabei stellen diese Projekte zunächst lediglich den Antragsumfang für das Jahr 2015 dar. Einer angemessenen Personalausstattung und zeitnahen Bearbeitung im Sinne der Kooperationsvereinbarung würde die Stadt Aachen voraussichtlich ohne diese zweite Stelle nicht gerecht werden.
Aus den genannten Gründen beantragt FB 63 mit Schreiben vom 30.01.2015 und 04.05.2015 die Einrichtung einer weiteren Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen.
2.2FB 37:
Die Feuerwehr leistet als gesetzliche Pflichtaufgaben im vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz für das Universitätsklinikum Aachen die Durchführung der Brandschau gem. § 6 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz (FSHG NRW) und brandschutztechnische Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren gem. § 5 FSHG NRW. Als Brandschutzdienststelle prüft die Feuerwehr Bauanträge und Brandschutzkonzepte auf Plausibilität und beurteilt insbesondere, ob die Anforderungen hinsichtlich des abwehrenden, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes erfüllt sind. Bei der Vielzahl von brandschutztechnischen Abweichungen im komplexen Gebäudebestand des UKA ist eine Beteiligung der Feuerwehr bauordnungsrechtlich vorgeschrieben, soweit die Durchführung von Löscharbeiten oder die Rettung von Menschen berührt werden. Damit ist die Bauaufsicht aufgrund gesetzlicher Regelungen zwingend dazu verpflichtet, die Stellungnahme der Feuerwehr bei Bauanträgen sowohl aus den Bereichen Anlagentechnik/Lüftung als auch zum Gebäude selbst einzuholen.
Aus der Aufstellung heraus wird auch für den FB 37 deutlich, dass für das laufende Jahr ein Antragsvolumen zu erwarten ist, das alleine durch den bisher für den vorbeugenden Brandschutz des UKA zuständigen Mitarbeiter nicht zu bewältigen ist. Die vorhandenen personellen Kapazitäten der Abteilung 400 im FB 37 reichen für die Vielzahl zusätzlicher Bauanträge des UKA nicht aus. Im Arbeitsbereich „Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Verfahren“ kann die gesetzlich in der Bauordnung NRW geforderte Bearbeitungsfrist von vier Wochen bereits jetzt nicht eingehalten werden. Die tatsächliche Bearbeitungszeit liegt derzeit deutlich über der gesetzlich vorgegebenen Frist. Das laufende Geschäft kann nur mit einem erheblichen Ansatz von Mehrarbeit der Mitarbeiter erledigt werden.
Aus den genannten Gründen beantragt FB 37 mit Schreiben vom 27.02.2015 analog zum Antrag des FB 63 die Einrichtung einer weiteren Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben für das Universitätsklinikum Aachen.
Da die brandschutztechnischen Stellungnahmen des FB 37 Bestandteil des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens des FB 63 sind, sind die Gebühren bei FB 63 hinsichtlich der Refinanzierung der entsprechenden Stelle im FB 37 heranzuziehen.
3. Personalkostenhaushalt
Aufgrund der bereits beschlossenen Konsolidierungsvorgaben besteht kein Spielraum, Mittel für zusätzliches Personal aus dem Personalkostenverbund zur Verfügung zu stellen.
Es ist daher sicherzustellen, dass die Gebühren zur Deckung der Personalkosten für die beiden zusätzlichen Stellen diesem zugeführt werden.
4. Beteiligungsverfahren:
Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung, das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehinderten-vertretung sind nach Beschluss des Verwaltungsvorstandes durch Übersendung einer Durchschrift dieser Vorlage unterrichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2015 | Fortgeschriebener Ansatz 2015 | Ansatz 2016 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff. | Folge- kosten (alt) | Folge-kosten (neu) |
Ertrag | 3.022.000 € | 3.500.000 €*2 | 9.066.000 € | 12.924.000 € | 0 € | 0 € |
Personal-/ Sachaufwand | 0 € | 87.750 €*1 | 0 € | 526.500 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 3.022.000 € | 3.412.250 € | 9.066.000 € | 12.397.500 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | + 390.250 € | + 3.331.500 € | ||||
Deckung vorhanden | Deckung vorhanden | |||||
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen EG 12 – Stelle im FB 63 sowie einer neuen A 12 – Stelle im FB 37.
*1Gemäß KGSt-Materialien Nr. 19/2014 - Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2014/2015) sind hierfür jährlich 82.400 € für die EG 12 – Stelle im FB 63 sowie 93.100 € für die A 12 – Stelle im FB 37 anzusetzen. Es ist für das Jahr 2015 anteilig mit Personalkosten in Höhe von 87.750 € für ein halbes Jahr zu rechnen.
*2Den Personalkosten stehen prognostizierte zahlungswirksame Mehrerträgen durch Genehmigungsgebühren für das Sachgebiet in Höhe von insgesamt 963.565,76 € für das Jahr 2015 gegenüber. Hierbei sind zunächst lediglich die Baugenehmigungsgebühren in Ansatz zu bringen, die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigungen (322.395,46 €) abhängig vom jeweiligen Baufortschritt erst in den Folgejahren. Die vorgenannten Erträge beziehen sich nur auf Gebühren für Baumaßnahmen im Uniklinikum Aachen. Die Mehrerträge für den städtischen Haushalt liegen bei ca. 500.000 € für das Jahr 2015, da der originäre Planansatz für das Jahr 2015 in Höhe von rd. 3.000.000 € nicht erreicht werden kann. Prognostiziert wird somit ein fortgeschriebener Ansatz in Höhe von rd. 3.500.000 €.
Für die kommenden Jahre ist von gleichbleibenden zusätzlichen zahlungswirksamen Gebührenerträgen (963.565,76 € + 322.395,46 € = 1.285.961,22 € p. a.) auszugehen (siehe Erläuterungen), d. h. im fortgeschriebenen Ansatz 2016 ff. von prognostizierten 3.857.883,66 € (3 Jahre x 1.285.961,22 € p. a.) zusätzlich zum bisherigen fortgeschriebenen Ansatz, die im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 berücksichtigt werden.
Die Mehraufwendungen für die neuen Stellen im FB 37 und FB 63 sind somit auch bereits im laufenden Jahr 2015 durch Mehrerträge gedeckt.
Dokument
Projekt: Bauaufsicht Universitätsklinikum Aachen
Zum ProjektDie Stadt Aachen beantragt die Einrichtung von drei zusätzlichen Vollzeitstellen im Fachbereich Bauaufsicht, um die gestiegenen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Universitätsklinikum Aachen (UKA) bewältigen zu können.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
KI-Analyse
Worum geht es?
Für die Bearbeitung von Bauanträgen und Brandschutzprüfungen am Universitätsklinikum Aachen werden zusätzliche Stellen geschaffen.
Projekt
Bauaufsicht Universitätsklinikum Aachen
Auch: UKA Bauaufsicht, ukafacilities
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Geändert
- 23.2.2026