Vorlage·FB 01/0044/WP17·24. Juni 2015

aachen tourist service e.V. - Satzungsänderung und Wahl der Mitglieder für den Aufsichtsrat

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Der aachen tourist service e.V. modernisiert seine Satzung und führt einen Aufsichtsrat ein. Was bedeutet das für die städtische Beteiligung?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Neufassung der Satzung des aachen tourist service e.V. positiv zur

Kenntnis. Er schlägt der ordentlichen Mitgliederversammlung des aachen tourist service e.V.

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als Mitglieder für den Aufsichtsrat vor.

Ferner wird der Mitgliederversammlung als Vertreter der Verwaltung

Frau Caroline Noerenberg
Referentin des Oberbürgermeisters

und

Herr Bernd Büttgens
Fachbereichsleiter FB 13 - Presse und Marketing

zur Wahl vorgeschlagen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der aachen tourist service e.V. (ats) hat für den 10.06.2015 zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. Der Vorstand des Vereins hatte zuvor beschlossen, den Mitgliedern eine Neufassung der Satzung des Vereins vorzuschlagen.

Bisher bilden die Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister den Vorstand des Vereins im Sinne des § 26 BGB. Diese ehrenamtlich tätigen Personen vertreten den Verein rechtlich nach innen und außen und tragen damit auch die Hauptverantwortung. Der Geschäftsführer des Vereins ist in der Satzung nur am Rande erwähnt und vereinsrechtlich nicht primär verantwortlich.

Der Vorstand hat sich deshalb an der neugefassten Satzung des Aachen-Laurensberger Rennverein e.V. vom 22. April 2010 orientiert. Wie immer mehr wirtschaftlich aktive Vereine hat sich auch der ALRV dazu entschlossen, die Verantwortlichkeiten im Verein neu zu ordnen.

Die neue Satzung sieht daher vor, dass die Mitgliederversammlung einen Aufsichtsrat und einen Beirat wählen soll. Der aus neun Personen zusammengesetzte, ehrenamtlich tätige Aufsichtsrat wählt dann einen Vorstand, der aus ein bis drei Personen besteht und hauptamtlich tätig werden soll. Dieser Vorstand wird dann in das Vereinsregister eingetragen und trägt die primäre Verantwortung für den Verein. Ein solcher Vorstand ist damit ungefähr der Geschäftsführung einer GmbH gleichgestellt.

Diese grundsätzliche Änderung wurde zum Anlass genommen die gesamte Satzung zu modernisieren. Beigefügt finden Sie die aktuelle Arbeitsversion in der direkten Gegenüberstellung zur bisherigen Satzung, die zuletzt am 03. Mai 2007 geändert worden ist.

Auf der Mitgliederversammlung am 10.06.2015 wurde ein einstimmiger Grundsatzbeschluss zur Neufassung der Vereinssatzung gefasst. Der aachen tourist service e.V. bittet den Rat der Stadt, die Neufassung der Satzung positiv zur Kenntnis zu nehmen.

Da außerdem die reguläre Amtszeit des Vorstandes des aachen tourist service e.V. im Jahr 2015 ausläuft, bittet der ats den Rat der Stadt bereits jetzt die Mitglieder für den neuen Aufsichtsrat zu benennen.

Nach § 11 der Satzung des aachen tourist service e.V. müssen dem neuen Aufsichtsrat nunmehr angehören:

a)drei vom Rat der Stadt Aachen vorgeschlagene Personen

und

e)zwei Vertreter der Stadtverwaltung,
möglichst aus den Bereichen Wirtschaftsförderung und Marketing

Bisher, also in der noch laufenden Amtsperiode des Vorstandes, sind hier tätig:

Caroline Noerenberg

als Vorsitzende

Claus Haase

als stellvertretender Vorsitzender

Erich Timmermanns

als Schatzmeister (Sparkasse, bisher auf Vorschlag des/r Vorsitzenden gewählt)

Beigeordneter Prof. Dr. Manfred Sicking

als Vertreter für die Stadtverwaltung

Der Aufsichtsrat wird, wie früher der Vorstand, von der Mitgliederversammlung gewählt. Aufgrund der geplanten Satzungsänderung hat die Mitgliederversammlung am 10. Juni 2015 jedoch nicht die turnusmäßigen Neuwahlen des Vorstands und die Ersatzwahlen zum Beirat vorgenommen. Die notwendigen Wahlen zum Aufsichtsrat und zum Beirat sollen gemeinsam mit der endgültigen Verabschiedung der neuen Satzung in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im August oder September 2015 erfolgen.

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Worum geht es?

Der aachen tourist service e.V. modernisiert seine Satzung und führt einen Aufsichtsrat ein. Was bedeutet das für die städtische Beteiligung?

Projekt

Satzungsänderung aachen tourist service

Auch: ats Satzungsänderung, aachen tourist service

Kategorien

WirtschaftRatsbetrieb

Schlagworte

VereinsrechtAufsichtsratTourismusförderung

Betroffene Gruppen

TourismusbrancheVereinsmitglieder

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Technische Details