Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gem. § 60 GO NRWUnterbringung von Flüchtlingen - über- und außerplanmäßige Aufwendungen, Auszahlungen und VerpflichtungsermächtigungenHaushaltsjahr 2015
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die in der Anlage 1 beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW.
Erläuterungen
Ergänzende Erläuterungen:
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln erklärt, dass eine Anmietung des Objektes Roermonderstraße zur Errichtung einer Landeseinrichtung nicht in Betracht kommt.
Es wird nun die im Rahmen der Dringlichkeit dargestellte Vorgehensweise weiter verfolgt und eine Anmietung durch die Stadt Aachen angestrebt.
In der Sitzung wird über den weiteren Verlauf der Verhandlungen berichtet.
Dokument
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SonstigesVerfahrensstand
Problem erkanntModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
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Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Fachbereich Soziales und Integration
- Geändert
- 23.2.2026