Vorlage·FB 61/0250/WP17·9. September 2015

Erneuerung bzw. zeitgerechte Anpassung der Einbahnstraßenbeschilderung Wiesenweg in Aachen-HorbachAntrag der CDU-Bezirksfraktion vom 23.07.2015

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Die Beschilderung einer Einbahnstraße in Horbach wird auf ihre Sichtbarkeit und Wirksamkeit überprüft – mit dem Ergebnis, dass keine zusätzlichen Schilder nötig sind.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine Wiederholung der Beschilderung nicht erforderlich ist und verblasste, verwitterte Verkehrszeichen im Rahmen der Unterhaltung getauscht werden, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Erneuerung der Beschilderung werden aus dem Ansatz für die Unterhaltung und Erneuerung getragen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die CDU-Bezirksfraktion beantragt, die Beschilderung der Einbahnstraßenregelung im Wiesenweg im Abschnitt zwischen Lehnsherrenstraße und Horbacher Straße anzupassen.

Die Beschilderung sei verblasst und würde sowohl durch Ortsfremde als auch Anwohner missachtet. Zudem fehle in diesem Abschnitt eine Wiederholung der Beschilderung, da der ortsfremde Verkehrsteilnehmer auf der Hälfte der Strecke drehen und zurückfahren würde.

Die gesamte Beschilderung im Bereich der Einbahnstraße wurde zwischenzeitlich überprüft. Verblasste und oder verwitterte Beschilderung wurde bzw. wird im Rahmen der Unterhaltung getauscht.

Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Erkennbarkeit der Einbahnstraße dennoch gegeben ist. Einbahnstraßen werden am Anfang und am Ende durch die entsprechende Beschilderung ausgewiesen. Eine Wiederholung erfolgt grundsätzlich nicht. Nur dort, wo Straßen in die Einbahnstraße münden, wird gegenüber der Einmündung die Einbahnstraße erneut ausgewiesen. Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, auch gegenüber stark frequentierten Ausfahrten die Beschilderung zu wiederholen. Dies kann an Ausfahrten notwendig werden, die stark durch ortsfremde Verkehrsteilnehmer genutzt werden.

Im Abschnitt zwischen Lehnsherren- und Horbacher Straße ist eine vergleichbare Zufahrt nicht vorhanden. Auch wird der Wiesenweg fast ausschließlich von Anwohnern befahren, die sich in der Örtlichkeit auskennen. Eine Wiederholung der Einbahnstraßenbeschilderung ist daher nicht erforderlich.

Bei verschiedenen Terminen vor Ort konnte zudem festgestellt werden, dass der Wiesenweg nur äußerst gering befahren wird. Dies könnte dazu führen, dass die Anwohner bewusst gegen die Einbahnstraßenregelung verstoßen, wenn dies zum Erreichen Ihres Zieles die kürzere Wegstrecke darstellt. Eine ergänzende Beschilderung wird dieses Verhalten aber nicht ändern.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Die Beschilderung einer Einbahnstraße in Horbach wird auf ihre Sichtbarkeit und Wirksamkeit überprüft – mit dem Ergebnis, dass keine zusätzlichen Schilder nötig sind.

Projekt

Einbahnregelung Wiesenweg

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

VerkehrssicherheitBeschilderungVerkehrsregelung

Betroffene Gruppen

Anwohner HorbachVerkehrsteilnehmer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details