Vorlage·FB 52/0026/WP17·10. September 2015

Durchführung von Hallenfußball-Turnieren in städt. Sporthallen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie werden Hallenfußball-Turniere in städtischen Sporthallen organisiert und welche Regeln gelten für Vereine?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die Vergabe der Hallen-Fußballturniere zukünftig entsprechend dem Konzept, das bei dem Gesprächstermin am 05.07.2015 mit dem StadtSportBund, dem Fußball Verband Mittelrhein, Kreis Aachen und den Aachener Fußballvereinen festgelegt wurde, zu regeln.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 21. Februar 1986 hatte der Sportausschuss unter Beteiligung des Kreisfußballverbandes, des StadtSportBundes Aachen, des Betriebssportverbandes Aachen und der Verwaltung eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet, die ein Konzept für die Zulassung von Hallen-Fußballturnieren im Seniorenbereich erarbeitet hat. Diesem Konzept schloss sich der Sportausschuss in seiner Sitzung am 27.06.1986 auch an.

Hierzu gehörten u.a.

-die Festlegung einer maximalen Anzahl an Turniertagen im Winterhalbjahr vom 01.10.bis zum 31.03. eines jeden Jahres.

-die Belange der hallentypischen Sportarten haben Vorrang vor den Belangen der fußballspielenden Vereine.

-Hallenfußballturniere sind entgeltfrei, wenn kein Eintrittsentgelt von den Zuschauern erhoben wird.

Dieses Konzept wurde im Laufe der Jahre immer wieder den aktuellen Gegebenheiten, z.B. Erweiterung des Sporthallenangebots durch den Neubau von Sporthallen und damit verbunden dann die Erhöhung der maximalen Turniertage, angepasst. Der Sportausschuss wurde dann entsprechend beteiligt und hat dieses Konzept durch neue Beschlüsse auf Vorschlag der Sportverwaltung auch angepasst.

In den letzten Jahren haben immer mehr Aachener Fußballvereine Anträge auf Durchführung von Hallenfußballturnieren gestellt, so dass es einer erneuten Anpassung bedarf; insbesondere da die Belange der hallenspezifischen Sportarten Vorrang haben. Hierbei war aber auch festzustellen, dass die Anzahl der Senioren-/A- und B-Jugendturnieren rückläufig ist und die Anträge auf Bambini bis C-Jugendturniere zugenommen hat.

Die Sportverwaltung hat daraufhin mit dem StadtSportBund Aachen und dem Fußballverband Mittelrhein, Kreis Aachen, alle Aachener Fußballvereine zu einem Gesprächstermin am 05.07.2015 eingeladen. Die Beteiligten einigten sich nach einer eingehenden Diskussion an diesem Termin auf folgendes Konzept, das Grundlage für die Vergabe der Hallenfußballturniere durch den Fachbereich Sport in Zukunft sein sollen:

  1. Hallenfußballturniere werden nur im Winterhalbjahr (01.10. bis 31.03.) zugelassen.
  2. Die Anträge für Hallenfußballturniere müssen bis zum 15.06.für das kommende Winterhalbjahr dem Fachbereich Sport in schriftlicher Form vorliegen.
  3. Die Anzahl der Turniertage wird ab der Saison 2016/2017 auf maximal 18 Tage, sofern die Termine der hallentypischen Sportarten dies zulassen, festgelegt. Nicht in dieses Kontingent gehören der Sparkassen Cup und die Hallenfußballmeisterschaft der Senioren.
  4. Meldet ein Verein mehrere Turniere an, so sollen die Turniertage möglichst, wenn es die Belegungssituation in den Sporthallen zulässt, an 2 aufeinander folgenden Wochenendtagen stattfinden.
  5. Der Fachbereich Sport und der StadtSPortBund entscheiden gemeinsam nach folgenden Kriterien über die Reihenfolge der Turniere, die im kommenden Winterhalbjahr durchgeführt werden:
    1. Formale Voraussetzungen

-Mitglied im StadtSportBund Aachen

-Mitglied im Fachverband des LSB

-Regelmäßige Teilnahme und fristgerechte Abgabe der Bestandserhebungen des LSB

-Vorlage der Freistellungsbescheide beim Fachbereich Sport

-Teilnahme an verpflichtenden Sitzungen des Fachverbandes

  1. Jugendturniere haben Vorrang vor Seniorenturnieren.
  2. Pro Jahr max. 4 Turniertage/2 Turniere pro Verein
  3. Anzahl der Turniertage im vorherigen Winterhalbjahr

-Der Verein, der im letzten Winterhalbjahr kein Turnier durchführen konnte, wird im darauffolgenden Winterhalbjahr vorrangig behandelt.

  1. Der Fachbereich Sport informiert die Antragsteller zeitnah über das Ergebnis und weist entsprechend die Zeiten zu.

Alle Hallenfußball-Turniere bleiben unter der Voraussetzung,dass kein Eintrittsentgelt von den Zuschauern erhoben wird, weiterhin gemäß dem Sportausschussbeschluss vom 27.06.1986 entgeltfrei. Wird jedoch ein Eintrittsentgelt erhoben, so zahlt der Veranstalter ein Entgelt an die Stadt in Höhe von 25,-- €/Stunde, höchstens jedoch 150,-- € je Veranstaltungstag. Kommerzielle Veranstaltungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Abschreibungen

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Worum geht es?

Wie werden Hallenfußball-Turniere in städtischen Sporthallen organisiert und welche Regeln gelten für Vereine?

Projekt

Hallenfußball-Turniere

Kategorien

Sport

Schlagworte

VereinsorganisationSporthallenbelegungJugendsport

Betroffene Gruppen

FußballvereineJugendlicheSenioren

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Technische Details