Vorlage·FB 61/0234/WP17-2·17. September 2015

Bebauungsplan Nr. 812 - Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheimhier: Ergänzung zur Abwägung und zur Begründung

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet in Kornelimünster wird überarbeitet. Dabei geht es um die Abwägung von Interessen wie Landwirtschaft, Immissionsschutz und Wohnbedarf.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie nimmt die Ergänzungen zu der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße – zur Kenntnis.

Sie empfiehlt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die vorliegende Stellungnahme zurückzuweisen.

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er nimmt die Ergänzungen zu der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 812 – Kornelimünster West/ Oberforstbacher Straße – zur Kenntnis.

Er empfiehlt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die vorliegende Stellungnahme zurückzuweisen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 812- Kornelimünster West / Oberforstbacher Straße –

Hier: Ergänzung der Begründung und Abwägung einer Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

1. Ergänzung der Begründung

Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes erging von Seiten der Bezirksregierung Köln der Hinweis den Verlustes von landwirtschaftlicher Fläche bei der Begründung besonderen Wert zu legen. In der Abwägung zum Bebauungsplan wurden zwar alle Belange hinsichtlich eines einzelnen Betriebes als auch immissionsschutzrechtliche Belange behandelt. In der Begründung wurde die Abwägung nur im Ergebnis dargestellt. Die Verwaltung schlägt vor folgenden Text in der Begründung zu ergänzen. Es handelt sich hierbei um eine redaktionelle Änderung, die keinen separaten Beschluss bedarf.

„ Nach derzeitigem Kenntnisstand sind 13 Eigentümer / Eigentümergemeinschaften im Umlegungsverfahren beteiligt, sodass davon ausgegangen wird, dass nicht ein landwirtschaftlicher Betrieb allein und vor allen Dingen nicht existenziell betroffen sein wird.

Nach näherer Untersuchung der beiden in der Nähe liegenden landwirtschaftlichen Betrieben hat sich herausgestellt, dass von keinem Konflikt zwischen Landwirtschaft und Wohnen auszugehen ist, weil die Anzahl der gehaltenen Tiere sowie die Bewirtschaftungsart der Betriebe (Sommerweide) keine Emissionen außergewöhnlichen Ausmaßes erwarten lassen. Darüber hinaus wird dargelegt, dass die Reduzierung der hofnahen Nutzflächen zur Folge hat, dass ein betroffener Betrieb zukünftig sein Vieh über die Oberforstbacher Straße treiben muss. Dies führt nicht zu einer unzumutbaren Belastung zumal der Viehtrieb mit entsprechender Beschilderung auf Straßen zulässig ist.“

2. Abwägung einer Stellungnahme

Bei der Abwägung der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme im Inhaltsverzeichnis des Abwägungsdokumentes als 8. Eingabe aufgeführt. Das Eingabeschreiben wurde jedoch nicht dargestellt. Die Stellungnahme liegt der Tischvorlage bei.

Die Verwaltung schlägt vor die Stellungnahme und folgende Abwägung in das Abwägungsdokument zum Bebauungsplan zu ergänzen. Zusätzlich wird empfohlen die Eingabe zurückzuweisen:

„Inhaltlich deckt sich die Stellungnahme mit der 7. Eingabe aus dem Abwägungsdokument hinsichtlich der Verlegung der Zugangsstraße, die bereits abgewogen wurde.

Darüber hinaus wird auf das Baufeld für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses hingewiesen, wodurch bei der Ausfahrt das notwendige Sichtfeld versperrt wäre. Die Vorfläche von 3,5 x 5,0 m ermöglicht eine ausreichende Sicht bei der Abbiegung in die Vorfahrtsstraße. Die Kritik, dass dort ein mehrgeschossiges Gebäude nicht den Zielen des Bebauungsplanes entspricht, ist nicht zutreffend. Geschosswohnungsbauten sind im Bereich von Einfamilienhausgebieten in dieser Menge (5 Baufelder) sinnvolle Ergänzungen, um verschiedene Wohnbedürfnisse abdecken zu können.“

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Projekt: Bebauungsplan Kornelimünster West

Zum Projekt

Der Bebauungsplan Nr. 974 für das Gebiet zwischen Schleckheimer Straße und August-Macke-Straße in Kornelimünster soll die Ansiedlung eines Discounters und eine Wohnbebauung ermöglichen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

StadtentwicklungUmsetzung beschlossen7. Nov. 2013 – 23. Jan. 201910 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bebauungsplan für ein neues Wohngebiet in Kornelimünster wird überarbeitet. Dabei geht es um die Abwägung von Interessen wie Landwirtschaft, Immissionsschutz und Wohnbedarf.

Projekt

Bebauungsplan Kornelimünster West

Auch: B-Plan 812, Kornelimünster West

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BauleitplanungFlächennutzungInteressenabwägung

Betroffene Gruppen

Anwohner KornelimünsterGrundstückseigentümerLandwirte

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details