Vorlage·FB 11/0085/WP17·1. Oktober 2015

Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2015

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Veränderungsnachweis zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 vom 24.07.2015 (s. Anlage) zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 28.01.2015 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen.

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplan 2015"

- Stand: 24.07.2015 - , der als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.

Gemäß Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 06.04.2011 wird dieser Veränderungsnachweis hiermit dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf2015saldiert insgesamt:

- für die Allgemeine Verwaltung (Abtlg. I.): 14,0Mehrstellen

- für die regio iT (Abtlg. II.): 3,0Wenigerstellen

- für den Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.): -Mehr-/Wenigerstellen

- für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (Abtlg. IV.): - Mehr/-Wenigerstelle

- für die Volkshochschule (Abtlg. V.): - Mehr-/Wenigerstellen

- für das Stadttheater und Musikdirektion (Abtlg. VI.): - Mehr-/Wenigerstellen

- für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII.): - Mehr-/Wenigerstellen

- für das Eurogress - Aachen (Abtlg. VIII.): - Mehr-/Wenigerstellen

Gegenüber dem Stellenplan 2015 sind im Veränderungsnachweis (VN) insgesamt netto14,0 Mehrstellen

in der „Allgemeinen Verwaltung“ sowie 3,0 Wenigerstellen bei der „regio iT“ zu verzeichnen.

Die 14,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 53,0 zusätzlichen Planstellen (davon 22,5 echte Neueinrichtungen + 30,5 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 39,0 Wenigerstellen (davon 7,5 echte Einsparungen + 31,5 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) (VN Teil A. I.).

1.Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)

Von den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 22,5 Stellenneueinrichtungen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) hat der Personal- und Verwaltungsausschuss 21,5 Planstellen in seinen Sitzungen am 08.01.2014, 05.02. und 11.06.2015 empfohlen.

Eine weitere Planstelle ist im Fachbereich Umwelt einzurichten. Aufgrund des Gesetzes zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes vom 11.12.2007 wurden den Kreisen und kreisfreien Städten neue Aufgaben übertragen; seit 2008 sind insgesamt 4 Mitarbeiter/innen für den Bereich Gewässerschutz in Industrie und Gewerbe tätig.

Während für die beiden in den Dienst der Stadt Aachen übergeleiteten Beamten/Beamtinnen bereits 2008 zwei Planstellen und für eine/n Beschäftigte/n 2014 eine „kw“ gezeichnete Planstelle (= künftig wegfallend) eingerichtet wurden, wird die/der 2. Beschäftigte noch überplanmäßig geführt. Da die Aufgaben auf Dauer ausgerichtet sind, ist die Einrichtung einer Planstelle für die/den zweiten Beschäftigte/n erforderlich und der an der bereits eingerichteten Planstelle des/der Beschäftigten angebrachte kw-Vermerk aufzuheben.

Da das Land die Personalkosten trägt, ist die Stelleneinrichtung kostenneutral.

2.Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)

2.1

Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 7,5 unbesetzte Planstellen eingespart werden, davon 2,5 Planstellen aufgrund der Realisierung von „kw“ – Vermerken (= künftig wegfallend).

2.2

Bei der regio iT (Abtlg. II.) können 3,0 Planstellen eingespart werden, da diese nicht mehr mit städt. Beamten besetzt werden.

3.Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind bedingt durch die - aus haushaltsrechtlichen Gründen - erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. –anteilen zu neuen Produktbereichen.

4.Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

Vorlage FB 11/501

Ausdruck vom: 19.08.2015

Seite: 1/3

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichenMehrstellen ist bereits einkalkuliert.

Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

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Kategorien

RatsbetriebHaushalt & Finanzen

Schlagworte

StellenplanPersonalverwaltung

Handlungstyp

Sonstiges

Verfahrensstand

Abgeschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Technische Details