Vorlage·FB 61/0130/WP17-1·21. Oktober 2015

II. Änderung Bebauungsplan Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße und Breitbendenstraßehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein bestehender Bebauungsplan in Eilendorf wird angepasst, um das Wohnumfeld zu verbessern und die Anbindung an den ÖPNV zu optimieren.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 - Brander Straße / Breitbendenstraße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Eilendorf im Bereich zwischen Brander Straße und Breitbendenstraße in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlage FB61/0130/WP17 einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

Der Bebauungsplan Nr. 805 ist seit dem 27.09.1999 rechtskräftig. Er wurde aufgestellt, um ein kinder- und familienfreundliches Wohngebiet zu schaffen und ein energiebewusstes und solares Bauen zu ermöglichen. Der Bebauungsplan wird derzeit umgesetzt, das Bebauungsplangebiet ist größtenteils bebaut.

Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes hat sich herausgestellt, dass Festsetzungen zu unerwünschten Auswirkungen führen, in dem sie sich negativ auf das Erscheinungsbild auswirken oder zu einem erhöhten Aufwand durch beantragte Befreiungen führen. Daher sollen die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 805 in verschiedenen Punkten geändert werden.

Ebenso ist beabsichtigt, für die Anbindung des Wohngebietes an den Öffentlichen Personennahverkehr eine Fläche im Kreuzungsbereich Hubert-Spickernagel-Straße/Brander Straße/Franz-Delheid-Straße als Wendeanlage für Busse einzurichten. Dieses erfordert ebenfalls die Änderung des Bebauungsplanes. Aus verfahrenstechnischen Gründen soll diese Änderung aber als separates Änderungsverfahren (I. Änderung Bebauungsplan Nr. 805) durchgeführt werden.

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hin den Aufstellungs- und den Offenlagebeschluss für die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 gefasst.

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 15.06.2015 bis einschließlich 17.07.2015 statt.

Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Behörden eingegangen.

Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist daher nicht erforderlich.

Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 805 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

1 Bebauungsplan

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Begründung
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein bestehender Bebauungsplan in Eilendorf wird angepasst, um das Wohnumfeld zu verbessern und die Anbindung an den ÖPNV zu optimieren.

Projekt

Bebauungsplan Nr. 805

Auch: B-Plan 805 Eilendorf

Kategorien

StadtentwicklungVerkehr

Schlagworte

WohnumfeldÖPNV-AnbindungBauleitplanung

Betroffene Gruppen

Anwohner EilendorfFamilienÖPNV-Nutzer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Eilendorf

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details