Vorlage·FB 62/0013/WP17·3. Dezember 2015

Straßenrechtliche Widmung der neuen CHIO-Brücke

Inhalt

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine neue Brücke im Bereich des Tivoli wird für den öffentlichen Verkehr freigegeben und auf Fußgänger sowie Radfahrer beschränkt.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli(Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140)dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.

Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg dem Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli(Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385)dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.

Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beschließt der Mobilitätsausschuss, das Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli(Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140, 4139 und der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385)dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen. Der Gemeingebrauch an dem Brückenbauwerk soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das neue Brückenbauwerk über die Krefelder Straße im Bereich des neuen Tivoli (Teilflächen der Grundstücke der Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3617, 1741, 3047, 3302, 4140, 4139 und der Gemarkung Laurensberg, Flur 4, Flurstück 1577, 1579, 1581, 1385) ist endgültig hergestellt. Es sind somit die Voraussetzungen zur Widmung der Verkehrsfläche erfüllt.

Die neue Brücke ist daher dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße im Sinne von § 3 Abs. 4.3 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) – Gemeindestraße/sonstige Straßen usw. - zu widmen. Der Gemeingebrauch der Brücke soll auf die Benutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer beschränkt werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

1 Straße

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Eine neue Brücke im Bereich des Tivoli wird für den öffentlichen Verkehr freigegeben und auf Fußgänger sowie Radfahrer beschränkt.

Projekt

CHIO-Brücke Widmung

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

BrückenbauVerkehrsrechtFuß- und Radverkehr

Betroffene Gruppen

FußgängerRadfahrerAnwohner Laurensberg

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Laurensberg

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Geändert
23.2.2026
Technische Details