Vorlage·FB 61/0312/WP17·2. Dezember 2015

Haltestelle "Hospiz am Iterbach";CDU-Antrag in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 21.09.2015

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Kann das Hospiz am Iterbach besser an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden? Die Verwaltung prüft eine Lösung im Rahmen eines neuen Rufbus-Konzepts.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Kornelimünster/Walheim "Haltestelle Hospiz am Iterbach" (siehe Anlage 1) wird um Prüfung gebeten, ob das neue Hospiz am Iterbach mit einer Haltestelle unter dieser Bezeichnung in den ÖPNV eingebunden werden kann. Das neue Hospiz am Iterbach steht allen Menschen in der Region offen und schließt damit eine Versorgungslücke. Daher sollte die Anfahrt für Besucher durch den ÖPNV möglich gemacht werden.

Das Hospiz am Iterbach liegt in Walheim und ist über die Straße "Eisenhütte" an die Walheimer Straße angebunden. Der Standort ist heute unzureichend im ÖPNV angebunden ist, der Abstand zur nächsten Bushaltestelle beträgt über 800 m. Im vorhandenen Liniennetz besteht durch die abgelegene Lage keine günstige Möglichkeit, eine solche Anbindung wirtschaftlich anzubieten. Die Errichtung einer zusätzlichen Haltestelle auf der Monschauer Straße wurde bereits vor einigen Jahren vom Straßenbaulastträger Landesbetrieb abgelehnt.

Möglichkeiten ergeben sich durch die Einrichtung eines bedarfsorientierten ÖPNV-Angebots im Aachener Süden, das zum Dezember 2017 starten soll. Das Konzept ist im Zielkonzept des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen, 2. Fortschreibung 2015, verankert und wird zurzeit detailliert ausgearbeitet: Die nur sehr schwach genutzten Buslinien im Bereich Schmithof, Sief, Nütheim sollen in den Neben- und Schwachverkehrszeiten durch ein bedarfsorientiertes System (Rufbus) ersetzt werden. Fahrten müssen im Voraus angemeldet werden, woraufhin je nach Fahrtwünschen die Routen entsprechend festgelegt werden. Die Fahrgäste werden zu den definierten Verknüpfungshaltestellen z.B. in Walheim oder Oberforstbach gefahren und haben dort Anschluss an den Linienverkehr.

Bei der Aufstellung dieses Konzeptes wird geprüft, ob eine neue (Bedarfs)haltestelle direkt am Hospiz eingerichtet werden kann. Die Haltestelle sollte dabei in der Nähe des Eingangsbereiches am Hospiz angelegt werden. Die Verwaltung befürwortet die Einbindung in das neue bedarfsorientierte Konzept, damit Fahrtwünsche sowohl aus Richtung Walheim als auch von der Monschauer Straße kommend erfüllt werden können. Die Einrichtung einer Haltestelle auf der Monschauer Straße wird nicht empfohlen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Kann das Hospiz am Iterbach besser an den öffentlichen Nahverkehr angebunden werden? Die Verwaltung prüft eine Lösung im Rahmen eines neuen Rufbus-Konzepts.

Projekt

ÖPNV-Anbindung Hospiz Iterbach

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

BarrierefreiheitMobilitätskonzeptRufbus

Betroffene Gruppen

SeniorenBesucher des HospizesAnwohner Kornelimünster/Walheim

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Kornelimünster/Walheim

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Technische Details