Vorlage·FB 61/0325/WP17·14. Januar 2016

Blockinnenbereich Südstraße / Boxgraben / Mariabrunnstraßehier: Voraussetzungen für die Abwendung des Vorkaufsrechts nach § 27 BauGB

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein innerstädtischer Block soll städtebaulich entwickelt werden, mit Fokus auf Wohnraum, Grünflächen und öffentlicher Durchwegung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, das Vorkaufsrecht im Blockinnenbereich zwischen Südstraße, Reumontstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße nicht auszuüben und stattdessen die Verwaltung zu beauftragen, mit den Erwerbern vertraglich zu regeln, dass

-30 % geförderter Wohnungsbau realisiert wird,

-der vom Fachbereich Umwelt als zu erhalten eingestufte Baumbestand gesichert wird,

-eine öffentliche Durchwegung zwischen Mariabrunnstraße und Südstraße sowie nach Möglichkeit auch zum Boxgraben realisiert wird und

-eine aufgelockerte Bebauung durch Stadthäuser errichtet wird.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Block zwischen Südstraße, Reumontstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße gab es seit den 80er-Jahren schon häufiger Bestrebungen zur Realisierung von Wohnbebauung. Zuletzt wurde im Jahr 2011 über konkretere planerische Überlegungen eines Eigentümers beraten, die den Bau von 10 Wohngebäuden im Blockinnenbereich vorsahen. Diese Planung wurde jedoch nicht weitergeführt.

Bereits 1991 wurde zur Sicherung der städtebaulichen Ziele für die Entwicklung des Bereiches ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst (A 102). Dieser beinhaltet den gesamten Block. Inzwischen wurden für Teilbereiche bereits Bebauungspläne aufgestellt: der Bebauungsplan Nr. 841 für den südlichen Teil des Blocks sowie der Bebauungsplan Nr. 921 an der Mariabrunnstraße zum Bau des Parkhauses für das Luisenhospital.

Darüber hinaus wurde 1993 eine Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht erlassen.

Derzeit stehen Teile des Blockinnenbereichs zum Verkauf. Die Stadt könnte auf Grundlage der Satzung ihr Vorkaufsrecht ausüben und die Flächen erwerben. Von der Planungsverwaltung wurde geprüft, ob dies zur Erreichung der städtebaulichen Ziele erforderlich ist.

Die Planungsverwaltung sieht diesen Bedarf als nicht gegeben an, wenn mit dem Erwerber eines Grundstücks im Blockinnenbereich vertraglich geregelt wird, dass dieser sich zur Einhaltung der planerischen Ziele verpflichtet:

- Gemäß der politischen Beschlusslage ist die Realisierung von 30 % gefördertem Wohnungsbau umzusetzen.

- Der vorhandene Baumbestand ist vom Fachbereich zu prüfen. Die Bäume, die als zu erhalten eingestuft werden, sind dauerhaft zu sichern.

- Es ist eine öffentliche Durchwegung zwischen Mariabrunnstraße und Südstraße sowie nach Möglichkeit auch zum Boxgraben zu realisieren.

- Die Bebauung ist in aufgelockerter Bauweise zu errichten.

Darüber hinaus ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Bebauungsplan

Bebauungsplan-Referenzen aus dieser Vorlage.

2 Bebauungspläne

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Worum geht es?

Ein innerstädtischer Block soll städtebaulich entwickelt werden, mit Fokus auf Wohnraum, Grünflächen und öffentlicher Durchwegung.

Projekt

Blockinnenbereich Südstraße/Boxgraben

Auch: Bebauungsplan A 102

Kategorien

StadtentwicklungWohnen

Schlagworte

BebauungsplanVorkaufsrechtWohnungsbauGrünflächen

Betroffene Gruppen

AnwohnerMieterGewerbetreibende

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details