Vorlage·FB 61/0372/WP17·23. Februar 2016

Bürgerantrag vom 04.12.2015;Mit dem Elektrobus von Markt zu Markt

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Ein Bürger schlägt eine Elektrobuslinie zwischen Burtscheider und Aachener Markt vor. Die Verwaltung prüft Alternativen zur besseren ÖPNV-Anbindung.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ein Anwohner aus Burtscheid regt in einem Bürgerantrag vom 4.12.2015 an, eine Elektrobuslinie zu schaffen, die den Burtscheider Markt mit dem Aachener Markt verbindet (s. Anlage 1). Hintergrund seines Antrags ist die Berichterstattung in den Medien aus dem vergangenen Jahr, in der eine bessere Anbindung des Aachener Marktes an den ÖPNV thematisiert wurde.

Stellungnahme von Stadtverwaltung und ASEAG

In der Begründung zum o.g. Antrag wird dargestellt, die beiden Marktplätze seien „nicht in den ÖPNV einbezogen“.

Heute ist der Burtscheider Markt über die Haltestelle „Burtscheid“ an den ÖPNV mit den Buslinien 1,11,21,30,36,46,103 und SB63 in dichtem Takt angebunden. Die Entfernung zur Haltestelle beträgt rd. 230 Meter. Der Burtscheider Wochenmarkt in der Kapellenstraße liegt unmittelbar an der Bushaltestelle „Burtscheid“.

Die nahegelegenste Bushaltestelle zum Aachener Marktplatz ist mit einer Entfernung von rd. 200 Metern die Haltestelle „Markt (Judengasse)“, die im Viertelstundentakt von der Buslinie 4 angefahren wird. Eine Busfahrt zwischen der Haltestelle „Burtscheid“ und der Haltestelle „Markt (Judengasse)“ erfordert einen Umstieg und dauert rd. 30 Minuten.

Der Aachener Marktplatz ist von der Haltestelle „Elisenbrunnen“ in 420 Meter Entfernung über die Krämerstraße bzw. 360 Meter Entfernung über den Büchel erreichbar. Dabei ist auch die Topographie zu beachten. Zwischen der Haltestelle „Elisenbrunnen“ und der Haltestelle „Burtscheid“ verkehren die Linien 1,11,21,46 und SB63 auf direktem Weg. Die Fahrtzeit beträgt 11 Minuten bei einem 10 Minuten-Takt. Die Anlage 2 zeigt zur Verdeutlichung einen Ausschnitt aus dem Liniennetzplan.

Aus Sicht von Verwaltung und ASEAG wird die Notwendigkeit, den ÖPNV zwischen beiden Marktplätzen auszubauen, nicht gesehen. Allerdings wird an einer verbesserten Anbindung des Aachener Marktes gearbeitet.

Aktuell finden Abstimmungen zwischen Fachverwaltung und ASEAG zur Wiedereinführung eines Marktliners statt. Eine entsprechende Vorlage zu diesem Thema wird in einer der nächsten Sitzungen des Mobilitätsausschusses und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte behandelt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

7 Straßen

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Dokument

Sammeldokument öffentlich6.2 MB
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Weitere Dokumente (2)

Anlage 1 Antrag
2.6 MB · PDF

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Ein Bürger schlägt eine Elektrobuslinie zwischen Burtscheider und Aachener Markt vor. Die Verwaltung prüft Alternativen zur besseren ÖPNV-Anbindung.

Projekt

ÖPNV-Anbindung Marktplätze

Auch: Marktliner

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ElektromobilitätÖPNV-AusbauBürgerbeteiligung

Betroffene Gruppen

MarktbesucherAnwohner BurtscheidÖPNV-Nutzer

Handlungstyp

Prüfauftrag

Verfahrensstand

Problem erkannt

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details