ÖPNV-Bedarfsplan NRW·3 VorlagenKI
Vorlage·FB 61/0386/WP17·10. März 2016

ÖPNV-Bedarfsplan 2017 - Sachstand Vorhabenmeldungen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Wie priorisiert Aachen seine ÖPNV-Projekte für den landesweiten Bedarfsplan? Die Stadt meldet Vorhaben an und bewertet deren Dringlichkeit.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in der Vorlage dargestellte Kategorisierung der Maßnahmenanmeldungen zum ÖPNV Bedarfsplan dem NVR mitzuteilen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit erstellt das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV NRW) einen neuen ÖPNV-Bedarfsplan für den Neu- und Ausbau der Infrastruktur des ÖPNV in NRW. Der Bedarfsplan umfasst die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen Euro.

Die Stadt Aachen wurde im vergangen Oktober von der Bezirksregierung Köln aufgefordert entsprechende Vorhabenmeldungen zu benennen.

Nach einer regionalen Abstimmung zwischen Stadt Aachen, Städteregion Aachen, ASEAG, AVV und NVR hat die Stadt Aachen fristgerecht zum 20.11.2015 die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen bei der Bezirksregierung Köln und beim NVR angemeldet.

Die Zweckverbandsversammlung des Nahverkehr Rheinland und der Regionalrat Köln haben in ihren jeweiligen Sitzungen (10.12.2015 und 15.01.2016) die regionalen Projektvorschläge beschlossen. Die gemeinsame Vorschlagliste wurde dem MBWSV NRW fristgerecht übermittelt.

Die beiden Gremien hatten sich zudem vor dem Hintergrund der Vielzahl gemeldeter Vorhaben und des insgesamt hohen Investitionsbedarfs darauf verständigt, die Projektvorschläge in vordringlichen und weiteren Bedarf zu kategorisieren und diese Kategorisierung an das zuständige Ministerium weiter zu leiten. Hierzu wurde vereinbart, die jeweiligen Aufgabenträger unter Einbeziehung der politischen Vertreter dazu aufzufordern, eine entsprechende Einordnung ihrer Maßnahmen vorzunehmen.

Als vordringlicher Bedarf sollen grundsätzlich Vorhaben gelten, die aus Aufgabenträgersicht unter Angabe der für den Bedarf wesentlichen Gründe im Zeitraum bis 2025 in Betrieb gehen könnten. Der NVR weist darauf hin, dass der Zeitraum der Inbetriebnahme mit der Dauer der Planungs- und Bauzeit, mit der Abhängigkeit von anderen Projekten und mit dem Zeitraum für die Bereitstellung des kommunalen Eigenanteils an der Gesamtfinanzierung vereinbar sein muss.

Der NVR hat zur Einschätzung der Dringlichkeit der Vorhaben einen Bewertungsbogen aufgestellt (s. Anlage 2) der eine zeitliche und qualitative Differenzierung aller Projektvorschläge ermöglichen soll. Die Stadtverwaltung hat für die von ihr gemeldeten Vorhaben eine Bewertung vorgenommen und kommt hinsichtlich einer Kategorisierung der Vorschläge in vordringlichen und weiteren Bedarf zu dem in Anlage 1 dargestellten Ergebnis.

Weiteres Vorgehen

Nach einem Beschluss im Mobilitätsausschuss wird die Stadtverwaltung das Ergebnis der Kategorisierung dem NVR mitteilen. Seitens des NVR und der Bezirksregierung Köln ist vorgesehen, die Ergebnisse in einem gemeinsamen Vorschlag in die Sitzungen der Zweckverbandsversammlung (29.06.2016) und in den Regionalrat (1.7.2016) einzubringen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Dokument

Sammeldokument öffentlich657.7 KB
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Projekt: ÖPNV-Bedarfsplan NRW

Zum Projekt

Die Stadt Aachen beteiligt sich an der Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans für Nordrhein-Westfalen und bringt Maßnahmen für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur ein.

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VerkehrMaßnahme geplant10. März 2016 – 10. Okt. 20243 Vorlagen
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Worum geht es?

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Projekt

ÖPNV-Bedarfsplan NRW

Auch: ÖPNV-Infrastrukturausbau

Strategien & Programme

Nahverkehrsplan

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

ÖPNVSchieneninfrastrukturVerkehrsplanungRegionale Abstimmung

Betroffene Gruppen

ÖPNV-NutzerPendlerAnwohner

Handlungstyp

Planung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
22.2.2026
Technische Details