Vorlage·B 03/0056/WP17·14. April 2016

Lütticher Straße von Boxgraben / An der Schanz bis KörnerstraßeAbrechnung der als Hauptverkehrsstraße ausgebauten Erschließungsanlage gemäß § 8 KAG NW zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen

Inhalt

Beratungsfolge

Beschlossen
1 Beratung

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Nach dem Ausbau der Lütticher Straße werden Beiträge für Anlieger erhoben. Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Hauptverkehrsstraßeausgebauten Erschließungsanlage „Lütticher Straße von Boxgraben/An der Schanz bis Körnerstraße“ zumZwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Lütticher Straße wurde im Bereich von Boxgraben/An der Schanz bis Körnerstraßevon Mai 2014 bis zum 23.05.2015 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, da sich die Anlage in diesem Bereich insgesamt in einem sehr schlechten baulichen Zustand befand. So waren Absackungen, Frostaufbrüche, Risse, großflächige Flickstellen und Beschädigungen verschiedener Art zu erkennen.

Bei der „Lütticher Straße“ handelt es sich um eine Bundesstraße mit erheblichem Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Fahrbahn in lärmoptimierten Asphalt ist in einer 2,5 cm dicken Asphaltdeckschicht erfolgt, welche auf einer 9,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 18 cm dicken Asphalttragschicht sowie einer 45 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau 75 cm) aufgebracht wurde.

Die Kosten für den Ausbau der Fahrbahn von Bundesstraßen sind gemäß § 3 Abs. 3 der städtischen Ausbaubeitragssatzung nur insoweit beitragsfähig, wie die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten (hier ca. 9,50 m) breiter sind als die anschließenden freien Strecken (hier ca. 8,00 m). So ergibt sich eine Fahrbahnbreite von ca. 1,50 m, deren Ausbaukosten beitragsfähig sind.

Der vorhandene Gehweg war durchgängig in Plattenbelag (30er Betonplatte grau) angelegt, wobei sich der Ausbau der Zufahrten durch Doppel T-Pflaster abgrenzte. Der Gehwegausbau ist in Betonsteinplatten im Format 40 cm x 40 cm im Diagonalverband mit beidseitigen Bischofsmützen und taktilen Leitstreifen in Basaltpflaster umgesetzt worden. Der Ausbau wurde in einem 8 cm dicken Plattenbelag auf 3 bis 5 cm Brechsand-/Splittgemisch und einer 15 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 13 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau ca. 40 cm) ausgebaut. Die Gehwegbreite von durchschnittlich 4,25 m hat sich im Bereich der Bushaltestellen auf ca. sieben bis neun Meter ausgedehnt.

Im Rahmen des Neuausbaus wurden beidseitig Senkrechtparkstände in 10 cm dickem Betonsteinpflaster errichtet. Der Ausbau wurde auf einer 3-5 cm dicken Schicht Brechsand-/Splittgemisch und einer 20 cm dicken hydraulisch geb. Tragschicht sowie einer 16 cm dicken Frostschutzschicht (Gesamtaufbau ca. 50 cm) durchgeführt.

Die vorhandenen Straßenentwässerungseinrichtungen wurden einschließlich der Ablaufleitungen erneuert. Der Neuausbau besteht aus einer dreizeiligen (50 cm) Rinne mit neuen DIN-gerechten Abläufen und Leitungen, welche nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers gewährleisten.

Die Ausbaumaßnahme stellt eine nachmalige Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme wurde die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

Die Kosten des Ausbaus werden mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten durch Mittel nach dem Entflechtungsgesetz bezuschusst. Diese decken jedoch nur die unrentierlichen Baukosten und wirken sich nicht beitragsmindernd aus.

Im Bereich der Grundstückszufahrten ist ein verstärkter Ausbau erforderlich. Der entstandene Mehraufwand wird gemäß § 16 Straßen- und Wegegesetz mit den Grundstückeigentümern gesondert abgerechnet.

Die Einstufung der Lütticher Straße erfolgt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der städtischen Ausbaubeitragssatzung als Hauptverkehrsstraße.

Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 3 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zuverteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

0

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

Keine

Maßnahmenbezogene Einnahmen

308.332,58 €

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

4 Straßen

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Projekt: Ausbau Lütticher Straße

Zum Projekt

Die Lütticher Straße wurde zwischen Boxgraben/An der Schanz und Körnerstraße neu ausgebaut. Die Kosten werden teilweise auf die Anlieger umgelegt, da die Erschließungssituation verbessert wurde.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

VerkehrUmsetzung beschlossen21. März 2013 – 14. Apr. 20163 Vorlagen
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Nach dem Ausbau der Lütticher Straße werden Beiträge für Anlieger erhoben. Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?

Projekt

Ausbau Lütticher Straße

Kategorien

Verkehr

Schlagworte

StraßenausbauBeitragserhebungErschließung

Betroffene Gruppen

Anwohner Lütticher StraßeGrundstückseigentümer

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Bezirk

Mitte

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

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Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
Geändert
22.2.2026
Technische Details