Fortsetzung des European Energy Award - eea
Inhalt
Erläuterungen
Die Stadt Aachen setzt ihr Qualitätsmanagement für Klimaschutz fort und beantragt eine Förderung für den nächsten Zertifizierungszyklus.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
AUK
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Fortsetzung des Managementsystems European Energy Award (eea) vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017. Er beauftragt die Verwaltung, einen Folgeantrag zur weiteren Unterstützung des eea durch das Land bis 2020 zu beantragen.
PLA
Der Planungsausschuss nimmt den Beschluss des AUK zur Fortsetzung des eea vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 zur Kenntnis.
MOA
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Beschluss des AUK zur Fortsetzung des eea vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Zertifizierung und Förderung
Die Stadt Aachen nimmt seit Mitte 2009 an dem internationalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungssystem European Energy Award (eea) teil, das es Kommunen ermöglicht, alle Klimaschutzaktivitäten zu erfassen, deren Qualität zu bewerten sowie regelmäßig zu überprüfen. Fachbereichsübergreifend werden die energie- und klimaschutzrelevanten Maßnahmen gemäß der eea-Systematik zusammengestellt, jährlich in ihrer Wirkungsweise beurteilt (internes Audit) und in einem Bericht dargestellt. Darauf aufbauend werden die strategische Weiterentwicklung von Maßnahmen und die Arbeitsplanung im Bereich Klimaschutz angepasst. Innerhalb eines Förderzyklus von 4 Jahren ist jeweils ein externes Audit vorgeschrieben. Die Stadt Aachen erreichte im Jahr 2011 bei der externen Auditierung 80 Prozent, bei der Rezertifizierung 2015 83 Prozent der erreichbaren Punktzahl.
Am European Energy Award beteiligen sich über 1340 Kommunen in 11 Ländern (davon sind 780 zertifiziert). In Deutschland nehmen 272 Städte/Gemeinden und 45 Kreise teil, darunter liegt Aachen auf Platz 7. Unter den deutschen eea-zertifizierten Städten über 100.000 Einwohner belegt Aachen Platz 2 hinter der Stadt Münster (s. Abb.1).
Die Förderung für den zweiten eea-Zyklus der Stadt Aachen läuft zum 30.9.2016 aus. Bei Fortführung des eea-Systems sollte zwecks Folgeförderung zeitnah ein Antrag beim Land gestellt werden. Die Energie- und Klimaschutzarbeit in Aachen lässt sich durch Fortführung des eea® weiterhin optimal managen und durch kontinuierliche koordinierte Zusammenarbeit (Energieteam) weiter pflegen, d.h. weitere Potenziale zur Energieeinsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien sowie entsprechende Fördermöglichkeiten lassen sich so optimal erschließen.
- Darstellung der bisherigen Erfolge durch die eea-Teilnahme:
- Einführung einer prozessorientierten und fachübergreifenden Energiearbeit in der gesamten Verwaltung, Etablierung von Klimaschutz als Querschnittsaufgabe
- Gründung eines kontinuierlich zusammenarbeitenden Energieteams mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachbereiche und Institutionen, die sich mit den energie- und klimaschutzrelevanten Themen befassen: E 26/Städt. Gebäudemanagement, FB 36/Fachbereich Umwelt, FB 61/Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen, FB 02/Wirtschaftsförderung & europäische Angelegenheiten, FB 13/Presse & Marketing, S 69/Stabsstelle Klimaschutz und STAWAG
- Besserer Austausch der Aktivitäten zwischen den Dienststellen, interdisziplinäre Zusammenarbeit, gemeinsame Diskussion und Ausarbeitung von Projektvorschlägen sowie strategischen Fragen
- Erfassung aller Energie und Klimaschutzaktivitäten im Gesamtzusammenhang nach international anerkannter Systematik, entsprechend der Handlungsfelder im Rahmen des eea®:
- Entwicklungsplanung und Raumordnung,
- Kommunale Gebäude und Anlagen
- Versorgung und Entsorgung,
- Mobilität,
- Interne Organisation
- Kommunikation und Kooperation.
- Qualitative Erfassung und neutrale Bewertung im Rahmen des jährlichen internen Audits durch einen externen für den eea zugelassenen Berater. Bewertung und Zertifizierung durch einen externen, international zugelassenen Auditor einmal in 4 Jahren (Gold-Award 2011 und 2015)
- Steuerung der Energie- und Klimaschutzarbeit auf Basis der Audits, Kontrolle und Anpassung von Umsetzung und Planung von Maßnahmen
- Verabschiedung eines im Rahmen des eea® entwickelten energiepolitischen Arbeitsprogramms für die Stadt Aachen im Frühjahr 2015 als Grundsatzprogramm mit über 100 Einzelmaßnahmen
- Benchmark, interkommunaler Vergleich
- Öffentlichkeitswirksame Darstellung der Klimaschutzaktivitäten, z.B. in Presse und im Internet (www.aachen.de/klimaschutz), eea®-Berichte
- Anerkennung der eea®-Erfassung sowie des energiepolitischen Arbeitsprogramms als Sustainable Energy Action Plan (SEAP), der von Mitgliedern im Bürgermeisterkonvent (CoM) jährlich bei der CoM-Geschäftsstelle vorgelegt werden muss.
Abb.1: Benchmark unter den deutschen eea-Städten über 100.000 Einwohner
- Qualität der Energie- und Klimaschutzarbeit der Stadt Aachen
Am besten schneidet die Stadt Aachen bei der internen Organisation ihrer Energie- und Klimaschutzarbeit ab. Hierbei kommen ihr auch langjährige Erfahrungen in der koordinierten ämterübergreifenden Zusammenarbeit, insbesondere aus dem Modellprojekt Ökologische Stadt der Zukunft, zu Gute. Vorbildlich sind Maßnahmen im Bereich Entwicklungsplanung & Raumordnung, insbesondere der Masterplan Aachen*2030, das Strategiekonzept 2030 und die Anwendung grundstückeigentümerverbindlicher Instrumente. Im Vergleich zu 2011 schlug sich bei der Bewertung der Energieversorgung der höhere Anteil an Erneuerbaren und an Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bei der Stromerzeugung nieder. Im Bereich Mobilität führten die Entwicklung eines neuen Verkehrsentwicklungsplans und vielfältige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs oder der Elektromobilität zur besseren Bewertung als im Gold-Audit 2011. Auch das Handlungsfeld kommunale Gebäude verbesserte sich im letzten Audit dadurch, dass beispielsweise das Energieverbrauchsmonitoring verbessert wurde (e-view, e2watch) und neue Gebäude gemäß dem Aachener Standard - orientiert an der Passivhausbauweise - errichtet wurden.
Tab.1: Bewertung in den einzelnen Handlungsfeldern gemäß eea-Systematik
Optimierungsmöglichkeiten zeigten sich in allen Handlungsfeldern. Diese wurden zum Teil bereits im energiepolitischen Arbeitsprogramm für die nächsten 4 Jahre ausgewiesen. Die Bewertung von Handlungsfeld 1 weist insbesondere bei der Prüfung von Baugenehmigungen und –ausführungen Potenziale aus. Beim Bau und bei der Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude ist die Anwendung guter energetischer Standards ausbaufähig. Im Bereich Energieversorgung zeigten sich Möglichkeiten, z.B. bei der Abwärmenutzung aus der Industrie und insbesondere bei der Erzeugung aus Erneuerbaren auf dem Stadtgebiet. Im Handlungsfeld Mobilität liegen die Potenziale bei der kombinierten Mobilität und dem Vortritt des ÖPNV. Im Bereich Kommunikation/Kooperation sind vor allem Kooperationen zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung und mit Institutionen im Wohnungsbau ausbaufähig. Details zur Bewertung befinden sich im eea®-Bericht 2015 (www.aachen.de/klimaschutz).
Abb.2: Verteilung der Punkte auf die Handlungsfelder
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 18.800 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 24.500 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 5.700 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Die derzeitige Förderung läuft 2016 aus. Die weitere Umsetzung des European Energy Award umfasst Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von insgesamt 30869,00€ für die Jahre 2017-2020 und soll wiederum über das PSP-Element 4-140102-901-1 „european energy award“ abgewickelt werden.
Als Deckung sind einerseits Fördermittel in Höhe von insgesamt 20.500,00 € zu erwarten (auf 4 Jahre verteilt), andererseits wird der Eigenanteil in Höhe von 10.369,00 € (auf 4 Jahre verteilt) gedeckt durch die PSP-Elemente 4-140102-907-7, 4-140102-908-5 und 4-140102-909-3.
Sollte das Land NRW der Förderung zustimmen, sind die neuen Ansätze entsprechend entweder im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 ergebnisneutral anzumelden (oder unterjährig bei FB 20 als gedeckte außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu beantragen).
Dokument
Projekt: European Energy Award
Zum ProjektDie Stadt Aachen bereitet die externe Zertifizierung im European Energy Award (eea) 2023 vor und aktualisiert ihr energiepolitisches Arbeitsprogramm für 2023-2026.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Weitere Vorlagen in diesem Projekt
- European Energy Award - Vorbereitung der externen Zertifizierung 2023 Energiepolitisches Arbeitsprogramm 2023-2026FB 36/0189/WP18 · 14. Dez. 2022
- Energie- und Klimaschutz-Aktivitäten der Stadt Aachen - Auszeichnung mit dem European Energy Award in GoldDez III/0008/WP17 · 3. Dez. 2015
KI-Analyse
Worum geht es?
Die Stadt Aachen setzt ihr Qualitätsmanagement für Klimaschutz fort und beantragt eine Förderung für den nächsten Zertifizierungszyklus.
Projekt
European Energy Award
Auch: eea, Energie- und Klimaschutzmanagement
Strategien & Programme
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Schlagworte
Betroffene Gruppen
Handlungstyp
FörderungVerfahrensstand
Maßnahme geplantModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- Dezernat III
- Geändert
- 22.2.2026