Verbesserung der Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone;hier: Bürgerantrag des Herrn B. vom 15.04.2016
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Anwohner fordern mehr Tempo-30-Kontrollen in der Melatener Straße. Die Verwaltung prüft, ob weitere Maßnahmen nötig sind.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ein Anwohner der Melatener Straße bemängelt die Fahrgeschwindigkeiten in der Melatener Straße im Abschnitt Halifaxstraße – Höhenweg und beantragt in diesem Abschnitt geschwindigkeitsberuhigende Maßnahmen. Die Melatener Straße verläuft von der Turmstraße über die Halifaxstraße bis zum Pariser Ring. Der durch den Anwohner genannte Abschnitt ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone und umsäumt mit Wohnbebauung. Im unteren Abschnitt zwischen Höhenweg und Turmstraße gibt es aufgrund der dortigen Kindertagesstätte eine vom Fachbereich Sicherheit und Ordnung eingerichtete Geschwindigkeitsmessstelle.
Bereits Ende 2011 hat der Antragsteller sein Anliegen an die Verwaltung herangetragen. Die Ergebnisse der o.g. Messstelle wurden ausgewertet und dem Antragsteller mitgeteilt. Diese Kontrollen werden über einen kürzeren Zeitraum durchgeführt, daher wurde die Städteregion Aachen im Rahmen der Amtshilfe gebeten, eine Dauermessung über einen Zeitraum von einer Woche durchzuführen um ein verwertbares Geschwindigkeitsprofil zu erhalten. Über den gesamten Zeitraum wurden in Fahrtrichtung Halifaxstraße 4082 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Turmstraße 2691 Fahrzeuge gezählt. Im ahndungsfähigen Bereich (über 40 km/h) lagen 12% (Fahrtrichtung Halifaxstraße) bzw. 5,6% (Fahrtrichtung Turmstraße) der Messungen. Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug 39 km/h in Richtung Halifaxstraße und 36 km/h in Richtung Turmstraße. Die Durchschnittsgeschwindigkeit aller gemessenen Fahrzeuge lag bei 30 km/h bzw. 27 km/h. Die Messergebnisse wurden dem Antragsteller ebenfalls mitgeteilt. Ebenso wurde mitgeteilt, dass es im Bereich der Melatener Straße keine Unfallauffälligkeiten gibt. Die Polizei hatte bereits Ende 2011 mitgeteilt, dass innerhalb der letzten drei Jahre lediglich ein Verkehrsunfall mit Unfallursache Geschwindigkeit festgestellt wurde.
Der Antragsteller zweifelte die Messergebnisse der Verwaltung an und ließ eine Geschwindigkeitstafel der Verkehrswacht anbringen und auswerten. Diese Anzeigetafeln unterliegen im Gegensatz zu den Messgeräten der Städteregion keiner Eichpflicht, zur Genauigkeit der Messergebnisse kann daher von hier aus keine Angabe gemacht werden. Die Messungen zeigten in Fahrtrichtung Halifaxstraße 22% und in Fahrtrichtung Turmstraße 15% aller Fahrzeuge im ahndungsfähigen Bereich (über 40 km/h). Nach Beurteilung durch Verwaltung und Polizei sind auch diese Fahrgeschwindigkeiten als unauffällig einzustufen. Die Prozentangabe > 40 km/h (hier 19% für beide Fahrtrichtungen) ordnet die Straße in eine Kategorie, die sie als in Ordnung (bis 25 %) einstuft. Erst bei höheren Anteilen werden in der Regel Geschwindigkeitskontrollen durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung oder durch die Polizei mit Ahndungen (25 bis 40%) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40%) erforderlich. Daher waren aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Maßnahmen notwendig.
In seiner Sitzung am 10.09.2013 behandelte das Bürgerforum den Bürgerantrag vom 10.05.2013 auf Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Tempo-30-Zone und empfahl der Bezirksvertretung Aachen-Mitte die Einführung von alternierendem Parken in der Melatener Straße. Am 27.08.2014 beschloss die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, auf der Melatener Straße zwischen Tielmanweg und Höhenweg alternierendes Parken einzurichten. Mitte 2015 ist die Einrichtung daraufhin erfolgt. Nach weiterer Kommunikation mit dem Antragsteller wurde zudem an der Einmündung der Melatener Straße an der Halifaxstraße ein zweites Tempo-30-Zonen-Schild (Zeichen 274.1 StVO) aus Richtung Halifaxstraße gesehen am linken Fahrbahnrand aufgestellt, um die Geschwindigkeitsbeschränkung zusätzlich für Rechtseinbieger zu verdeutlichen. Außerdem wurde eine weitere Geschwindigkeitsmessung seitens der Verwaltung angekündigt.
Am 15.04.2016 stellte der Anwohner erneut einen Antrag, Maßnahmen zur Verbesserung der Geschwindigkeitsreduzierung zu ergreifen. Das alternierende Parken habe laut Antrag einen eher geringen Erfolg und es wurden über das alternierende Parken hinaus gehende Maßnahmen vorgeschlagen, u.a.:
-die Einrichtung eines weiteren Parkstandes vor Hausnr. 88,
-eine Kürzung der Längsparkstreifen vor Hausnr. 75a und 97 und im Gegenzug die Einrichtung weiterer gegenüberliegender Parkstände vor Hausnr. 62 bzw. 92,
-die Einrichtung von ein bis zwei Parkständen vor Hausnr. 107,
-eine Rückversetzung der Tempo-30-Zonen-Beschilderung, um die Wahrnehmbarkeit zu erhöhen und
-die Fahrradfahrer nicht in der Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen zu berücksichtigen, da sie das Ergebnis der schnelleren Kfz-Fahrer verfälschen.
Zu den Vorschlägen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
-Vor Hausnr. 88 stehen lediglich ca. 3,50 m zwischen den Grundstückszufahrten am Fahrbahnrand zur Verfügung. Dies reicht nicht aus um einen Parkstand ausreichender Länge zu markieren. Fahrzeuge würden dadurch dazu verleitet, die Grundstückszufahrten zumindest teilweise zu blockieren.
-Ein alternierendes Parken vor Hausnr. 75a (Längsparkstreifen kürzen) bzw. 62 (Parkstand einrichten) ist nicht möglich, da die Befahrbarkeit gemäß Schleppkurvennachweis nicht sichergestellt werden kann.
-Die Tempo-30-Zonen-Beschilderung kann am südlichen Fahrbahnrand aufgrund der Senkrechtparkstände nur in den Bereich eines Baumfeldes zurückversetzt werden, wodurch die Gefahr besteht, dass sie entweder durch Begrünung oder durch davorstehende größere Fahrzeuge verdeckt wird.
-Fahrradfahrer werden nicht aus Geschwindigkeitsmessungen herausgerechnet, da sie wie auch der Kfz-Verkehr Verkehrsteilnehmer sind. Stadtweit werden sie in den Geschwindigkeitsmessungen berücksichtigt. Sie aus einer Messung herauszurechnen ließe keinen direkten Vergleich mit anderen Messstellen mehr zu, so dass damit das Ergebnis bzw. die Interpretation verfälscht werden würde.
Die Verwaltung ist bezüglich weiterer Maßnahmen in einen umfangreichen Dialog mit dem Antragsteller eingestiegen und hat trotz der unauffälligen Geschwindigkeitssituation mehrfach die Anfragen geprüft. Nach Einrichtung des alternierenden Parkens wurden zudem weitere Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt:
-Vom 04.09.2015 bis zum 08.09.2015 wurde (während der Semesterferien der RWTH) auf der Melatener Straße auf Höhe Hausnr. 97 gemessen. Über diesen Zeitraum betrug die Geschwindigkeit V85 bidirektional 22 km/h (23 km/h in Fahrtrichtung Halifaxstraße und 21 km/h in Fahrtrichtung Turmstraße). Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 18 km/h (18 km/h in Richtung Halifaxstraße und 17 km/h in Richtung Turmstraße). Der Anteil über 40 km/h lag bei 1,7% (2,3% in Richtung Halifaxstraße und 1,1% in Richtung Turmstraße).
-An der gleichen Messstelle wurde vom 04.12.2015 bis zum 11.12.2015 außerhalb der Semesterferien und bei normalen Witterungsbedingungen wieder gemessen. Über diese Woche betrug die Geschwindigkeit V85 35 km/h (36 km/h in Richtung Halifaxstraße und 33 km/h in Richtung Turmstraße), die Durchschnittsgeschwindigkeit 28 km/h (29 km/h bzw. 26 km/h) und der Anteil über 40 km/h 4,2% (5,3 bzw. 2,5%).
Häufige Geschwindigkeitsverstöße konnten durch die Messungen wiederum nicht bestätigt werden. Das Geschwindigkeitsniveau hat sich seit dem Einrichten des alternierenden Parkens reduziert. Die Messungen zeichnen ein realistisches Abbild der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten und reichen für eine abschließende Beurteilung der Situation aus. Im Ergebnis zeigt sich - insbesondere nach den bereits ergriffenen Maßnahmen - ein sehr unkritisches Geschwindigkeitsniveau. Im Vergleich mit anderen Geschwindigkeitsmessungen in Tempo-30-Zonen ist der Anteil größer 40 km/h sehr gering. Die Verwaltung sieht daher keinen Handlungsbedarf für weitere Maßnahmen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Betroffene Straßen
Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.
6 Straßen
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Projekt: Verkehrsberuhigung Melatener Straße
Zum ProjektEin Anwohner beantragt weitere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Melatener Straße, nachdem bereits alternierendes Parken eingerichtet wurde.
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
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- Melatener Straße, Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in einer Tempo 30-Zone;hier: Bürgerantrag vom 10.05.2013FB 61/0004/WP17 · 27. Aug. 2014
KI-Analyse
Worum geht es?
Anwohner fordern mehr Tempo-30-Kontrollen in der Melatener Straße. Die Verwaltung prüft, ob weitere Maßnahmen nötig sind.
Projekt
Verkehrsberuhigung Melatener Straße
Auch: Tempo 30 Melatener Straße
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Betroffene Gruppen
Handlungstyp
PrüfauftragVerfahrensstand
Problem erkanntBezirk
MitteModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026