Wahl von städtischen Vertretern in Gesellschaften, Verbänden und sonstigen Organisationen; hier: Aufsichtsrat der Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs-Aktiengesellschaft (ASEAG)
Inhalt
Beratungsfolge
Erläuterungen
Wer vertritt die Stadt im Aufsichtsrat der ASEAG?
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 113 Absatz 2 GO NRW i.V.m. den Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. und in der Satzung der ASEAG beschließt der Rat der Stadt Aachen
1.) die Abberufung von Herrn OBM Marcel Philipp von seinem Aufsichtsratsmandat der ASEAG durch die E.V.A. GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt und
2.) die Entsendung von Herrn Werner Wingenfeld als Nachfolger von Herrn OBM Marcel Philipp als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der ASEAG zum nächstmöglichen Sitzungstermin.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 113 Absatz 2 GO NRW i.V.m. den entsprechenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag der E.V.A. und der Satzung der ASEAG wird der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter direkt von der E.V.A. in den Aufsichtsrat der ASEAG entsandt.
Der Beigeordnete Werner Wingenfeld soll Herrn Oberbürgermeister Philipp i.S.v. § 113 II GO NRW als ordentliches Aufsichtsratsmitglied der ASEAG ablösen. Die E.V.A. wird demgemäß aufgefordert, Herrn Oberbürgermeister Philipp zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzuberufen und Herrn Werner Wingenfeld als Nachfolger von Herrn OBM Marcel Philipp als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat der ASEAG zu entsenden.
Dokument
KI-Analyse
Worum geht es?
Wer vertritt die Stadt im Aufsichtsrat der ASEAG?
Projekt
Vertretung ASEAG-Aufsichtsrat
Auch: ASEAG-Vertreter, Aufsichtsratsbesetzung
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Handlungstyp
SonstigesVerfahrensstand
Umsetzung beschlossenModell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026
Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.
Metadaten
- Status
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- Beteiligungscontrolling
- Geändert
- 22.2.2026