Vorlage·FB 45/0260/WP17·27. September 2016

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier: Kindertagesstätte "Gartenkinder Hangeweiher gGU"

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Eine Kindertagesstätte in Aachen strebt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe an, um in den städtischen Bedarfsplan aufgenommen zu werden.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er beschließt die Anerkennung der Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gUG“ mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 13.04.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Die Kindertagesstätte besteht seit dem Jahr 2000 als Einzelunternehmen und ist aus der Tagesmutterbetreuung der jetzigen Geschäftsführerin Frau Host hervorgegangen.

In der Einrichtung stehen insgesamt 15 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung wird durch 3 Erzieherinnen und eine Kinderpflegerin sichergestellt. Zusätzlich steht stundenweise eine Haushaltshilfe zur Verfügung.

Konzeptionell verfolgt die Kindertagesstätte den pädagogischen Ansatz nach Maria Montessori.

Die Betriebsform wurde in diesem Jahr gewechselt. Der Eintrag der neuen gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ ins Handelsregister erfolgte am 15.03.2016.

Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.

Zum 01.08.2016 zieht die Kindertagesstätte in die Räume des Kleingartenvereins Hangeweiher.

Die Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ möchte nach ihrer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.

2. Stellungnahme der Fachverwaltung

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.

Auswirkungen

Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Dokument

Sammeldokument öffentlich2.6 MB
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KI-Analyse

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Worum geht es?

Eine Kindertagesstätte in Aachen strebt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe an, um in den städtischen Bedarfsplan aufgenommen zu werden.

Projekt

Anerkennung Gartenkinder Hangeweiher

Auch: Gartenkinder Hangeweiher gUG

Strategien & Programme

Kindertagesstättenbedarfsplan

Kategorien

BildungSoziales & Integration

Schlagworte

JugendhilfeKita-AusbauTrägeranerkennung

Betroffene Gruppen

ElternKinder unter 3 JahrenErzieher

Handlungstyp

Regulierung

Verfahrensstand

Maßnahme geplant

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
22.2.2026
Technische Details