Vorlage·FB 11/0150/WP17·1. September 2016

Befristete Einrichtung von ErzieherInnen- und KinderpflegerInnen-stellen zur Sicherstellung der Aufsichtspflicht in städtischen Kindertageseinrichtungen während der Zeit der Auslagerung

Inhalt

Beratungsfolge

Erläuterungen

KI-Zusammenfassung

Städtische Kindertageseinrichtungen benötigen während Auslagerungen wegen Baumaßnahmen zusätzliches Personal, um die Aufsichtspflicht sicherzustellen.

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 befristet vier halbe Stellen für Erzieher/innen, ausgewiesen nach EG S 8a TVöD-SuE und vier halbe Stellen für KinderpflegerInnen, ausgewiesen nach EG S 3 TVöD-SuE, einzurichten und mit einem kw-Vermerk zu versehen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund des Ausbaus von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Um-, Neu- und Erweiterungsbauten erforderlich.

Städtische KiTas, die in der Vergangenheit von größeren Bauvorhaben betroffen waren, wurden dabei oftmals vorübergehend in den vorhandenen Auslagerungsstätten Barbarastraße, Schagenstraße und Franzstraße untergebracht, da ein Verbleib in den eigentlichen Räumlichkeiten während der Baumaßnahmen nicht möglich war.Da die anvisierte Versorgungsquote für die Kinderbetreuung im Stadtgebiet Aachen jedoch noch nicht erreicht ist, werden bereits im Kita-Jahr 2016/2017 vier weitere KiTas ausgelagert, um notwendige Umbaumaßnahmen zu realisieren. Im Rahmen des beschlossenen KiTa-Ausbauziels (50% U3-Versorgungsquote) sollen in den darauffolgenden Jahren weitere Einrichtungen folgen.

Mit einer Auslagerung geht dabei folgender personeller Mehrbedarf einher:

  • Gewährleistung der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit dem Shuttleservice, d.h. ein paralleler Betrieb mit entsprechendem Personal in Stammgebäude und Auslagerungsstätte in Bring- und Abholphase, d.h. ggfs. während Früh- und Spätdienst; zusätzlich ausreichendes Personal zur Aufsicht im Shuttle-Bus
  • erhöhte Aufsichtspflicht wegen nicht gesichertem Außengelände bzw. nicht möglicher Einsicht des Außengeländes aus den jeweiligen Gruppenräumen

In der Vergangenheit wurde den betroffenen Einrichtungen zur Sicherstellung der erforderlichen Aufsichtspflicht daher überplanmäßig Personal zugewiesen. Im KiTa-Jahr 2016/2017 sollen nun insgesamt vier weitere städtische Einrichtungen zur Durchführung erforderlicher Baumaßnahmen in die o.g. Ersatzräumlichkeiten ausgelagert werden. Um auch diesen Einrichtungen die notwendigen zusätzlichen personellen Kapazitäten zur Verfügung stellen zu können, sollen befristet entsprechende Stellen für die Dauer der geplanten Auslagerungen eingerichtet werden.

Dabei erhält grundsätzlich jede betroffeneEinrichtung je eine halbe ErzieherInnen- und eine halbe KinderpflegerInnenstelle, sofern die Einrichtung über mindestens drei Gruppen verfügt.

Die personelle Unterstützung ist auf das Notwendige, d.h. die Wahrung von Aufsichts- und sonstigen Pflichten beschränkt.

Da die ersten Einrichtungen die Ersatzräumlichkeiten bereits bezogen haben, wurde punktuell schon eine entsprechende personelle Unterstützung zugewiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

0 €

69.375 €

0 €

208.125 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

0 €

0 €

0 €

0 €

0 e

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-69.375 €*

-208.125€*

*Eine Deckung der Personalkosten soll im aktuellen Jahr aus dem Personal-kostenverbund erfolgen. Die für 2017 ff. anfallenden Kosten sind zum Haushaltsplanentwurf 2017 ff. für den Personalkostenverbund angemeldet.

Die oben dargestellten Personalkosten setzten sich unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Auslagerungen wie folgt zusammen:

Kita

voraussichtlicher

Auslagerungsbeginn

geschätzte Dauer

der Auslagerung
in Monaten

Zusätzliche Bedarfe

während Auslagerung

Kosten 2016
insgesamt

Kosten 2017
insgesamt

Kosten 2018
insgesamt

VZÄ
ErzieherInnen

Personalkosten/ Jahr

VZÄ

KinderpflegerInnen

Personalkosten/ Jahr

An der Rahemühle

07/2016

ca. 12

0,5

25.350 €

0,5

20.900 €

23.125 €

23.125 €

0 €

Königsberger Str.

08/2016

ca. 12

0,5

25.350 €

0,5

20.900 €

19.271 €

26.979 €

0 €

Matarestr.

08/2016

ca. 12

0,5

25.350 €

0,5

20.900 €

19.271 €

26.979 €

0 €

Reutershagweg

11/2016

ca. 12

0,5

25.350 €

0,5

20.900 €

7.708 €

38.542 €

0 €

Kita x[1]

2018

ca. 12

0,5

25.350 €

0,5

20.900 €

0 €

0 €

46.250 €

KiTa xy

2018

ca. 12

0,5

25.350 €

0,5

20.900 €

0 €

0 €

46.250 €

Summe pro Jahr

69.375 €

115.625

92.500 €

[1] Im Rahmen des fortschreitenden Betreuungsplatzausbaus werden auch in 2018 weitere Auslagerungen notwendig sein. Aufgrund des aktuellen Planungsstandes ist eine namentliche Benennung der betroffenen Einrichtungen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich.

Betroffene Straßen

Straßen, die im Text dieser Vorlage erwähnt werden.

3 Straßen

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KI-Analyse

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Worum geht es?

Städtische Kindertageseinrichtungen benötigen während Auslagerungen wegen Baumaßnahmen zusätzliches Personal, um die Aufsichtspflicht sicherzustellen.

Projekt

KiTa-Ausbau

Auch: Kitaausbau, Betreuungsplatzausbau

Kategorien

Bildung

Schlagworte

PersonalkapazitätenAufsichtspflichtAuslagerungBetreuungsplätze

Betroffene Gruppen

ElternKinderErzieher

Handlungstyp

Förderung

Verfahrensstand

Umsetzung beschlossen

Modell: mistral-large-latest | Extrahiert: 28.2.2026

Automatisch generiert. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Originalvorlage.

Metadaten

Status
öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
22.2.2026
Technische Details